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Eingeschränkt: ARD und ZDF verschlanken Netz-Angebote

ARD und ZDF schränken ihre Internet-Angebote ein. Das tun die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht freiwillig, sondern weil es der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seit dem 1. Juni so will.

Das ZDF reduziert seine Online-Seiten um bis zu 80 Prozent und will künftig stärker auf Videos statt auf Texte setzen, wie der Sender am Dienstag berichtete. Beim ZDF werden vor allem die Seiten von zdf.de, sport.zdf.de und heute.de zusammengestrichen. Auch die ARD-Anstalten müssen ihre Internetseiten verschlanken. Künftig seien weniger Inhalte der ARD im Netz zu finden, sagte der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Peter Boudgoust. Konkrete Zahlen nannte er nicht, dafür nannte ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann Beispiele: Tarifrechner, Routenplaner, Partnerbörsen, Kulturkalender, Spiele. Diese Angebote mussten die Sender laut der „Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien“ im Staatsvertrag sofort aus dem Netz entfernen. Als Telemedium wird alles verstanden, was ARD, ZDF und Deutschlandradio abseits von Radio und Fernsehen im Online-Bereich oder als Teletext betreiben (www.heute.de oder der ARD-Text zum Beispiel).

Die bisher bestehenden müssen ebenso wie alle stark veränderten oder künftigen Telemedien dem neuen „Drei-StufenTest“ unterzogen werden. Das Prüfverfahren durch die Aufsichtsgremien untersucht, inwiefern das bestehende/geplante Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht; zweitens wird die Auswirkung auf den Markt, sprich die kommerzielle Konkurrenz geprüft, drittens die finanzielle Konsequenz für die Senderetats untersucht. Die ARD und ihre Anstalten werden bis Ende August 2010 über 30 Telemedien geprüft haben.

Für die Nutzer mehr entscheidend ist die Frage, wie lange eingestellte Sendungen (via Mediatheken) oder sendungsbezogene Inhalte im Netz genutzt werden können. Der Staatsvertrag schreibt als Regel eine Sieben-Tage-Frist vor. Soll diese Frist verlängert werden, muss dies per „Drei-Stufen-Test“ geprüft werden. ARD-Generalsekretärin Wiedemann nannte dies sinnvoll bei Informationen zu Bundestagswahlen, die ja nur alle vier Jahre stattfinden, weswegen die relevanten Daten über eine Archivfunktion weit länger als sieben Tage bereitstehen sollten. Hier wollen ARD und ZDF für bestimmte Inhalte Kategorien bilden, die dann mit verlängerten Nutzungsfristen versehen werden. Aber selbst die Öffentlich-Rechtlichen denken an sich zuerst. Den aktuellen „Tatort“ wird es nach der Ausstrahlung auch weiterhin in der ARDMediathek nicht zum Download geben – er soll erst in der ARD und in den Dritten verwertet werden. Joachim Huber

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