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Einspeise-Entgelte: Kabel Deutschland verliert erneut vor Gericht

Dürfen Kabelnetzfirmen von Sendern Geld dafür nehmen, dass sie deren Programme verbreiten? Im Streit mit ARD und ZDF gibt sich das Unternehmen weiterhin kämpferisch.

Im Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern hat Kabel Deutschland erneut eine Niederlage kassiert. In Berlin blieb eine Klage des Netzbetreibers wegen der sogenannten Einspeise-Entgelte in erster Instanz ohne Erfolg. Kabel Deutschland hatte erreichen wollen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auch weiterhin für das Verbreiten seiner Programme im Kabelnetz bezahlt. Dem Urteil des Landgerichts zufolge ist das Einspeisen dieses Programms aber eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers.

Kabel Deutschland hat in dem Streit alle ARD-Anstalten sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat verklagt und damit in erster Instanz bereits in München, in Stuttgart und in Köln verloren. Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden war vor Gericht gezogen, weil die Sender im vergangenen Jahr einseitig die Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz gekündigt hatten. Sie gaben bisher manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten. Doch die Anstalten wollen von diesem Jahr an nicht mehr zahlen.

Kabel Deutschland gibt sich trotz des Gerichtsurteils weiter kämpferisch. „Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung in mehreren anhängigen Prozessen mit komplexen Rechtsfragen. Diese werden sicher nicht abschließend in der Eingangsinstanz entschieden sein“, erklärte ein Unternehmenssprecher. „Wir beabsichtigen, in Berufung zu gehen“, hieß es weiter. dpa/meh

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