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Medien: Falsche Tat zur falschen Zeit

RBB-Film über Antisemitismus, DDR-Justiz und Schuld

Kann man an einem 9. November - dem Datum der „Kristallnacht“ - einen Film senden über einen jungen Rechtsradikalen, der aus politischen Gründen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde? Man kann. Wenn man eine ungewöhnliche Geschichte zu erzählen hat. Frank Lehmann und vier Kumpels klettern Anfang 1988 fünf Mal über die Mauer des Jüdischen Friedhofs in Ostberlin. Sie werfen über 200 Grabsteine um und grölen antisemitische Parolen. Die fünf werden gefasst und vor Gericht gestellt. Die Urteile belaufen sich auf zweieinviertel bis sechseinhalb Jahre Gefängnis.

Salomea Genin, im „Dritten Reich“ emigrierte Jüdin, seit 1963 wieder in ihrer Heimatstadt Berlin (DDR), ist entsetzt, als sie in der Zeitung von dem Urteil liest: „Fünfzehn- und Sechzehnjährige kuriert man nicht vom Antisemitismus, indem man sie so lange ins Gefängnis wirft, im Gegenteil, wenn sie dann rauskommen sind sie wirklich Antisemiten, während sie vorher vielleicht nur dumme Jungs waren.“ Warum dann also diese harten Urteile, was steckte dahinter? Es klingt fast banal: Die Politik. Die Stasi.

Nach der Wende aufgefundene Akten belegen, dass die Staatssicherheit dem Gericht Vorgaben gemacht hatte, bis hin zur Dauer der zu verhängenden Strafen. Die Stasi handelte auf Anweisung: Erich Honecker strebte außenpolitische Aufwertung an, ein Gespräch mit dem US-Präsidenten. Mit dem publizistisch ausgeschlachteten Prozess gegen die Grabschänder wollte er Eindruck machen.

Das alles wusste Saloma Genin nicht, als sie gegen die harten Urteile anging. Sie folgte da schlicht ihrem gesunden Menschenverstand. Nach der Wende ergaben sich neue juristische Möglichkeiten, im Mai 1990 kam Frank Lehmann als letzter der Gruppe frei. Autor Gerhard Horstmeier erzählt die Geschichte von Lehmann, der „ins Propagandanetz von DDRJustiz und -Politik“ geriet. Er weiß, dass es für seine Taten keine billigen Entschuldigungen gibt: Die Schuld, die bleibt. Dass ihm von der DDR-Justiz übel mitgespielt wurde, steht auf einem anderen Blatt.

Und warum nun dieser Film an einem 9. November? Wegen Salomea Genin. Sie setzte sich für die Inhaftierten ein, obwohl die rechtsradikaler Straftaten überführt waren. Weil sie wusste: Diese Strafe bedeutet für Jugendliche „Seelenmord“. Eine Frau, die ihrem Gerechtigkeitsgefühl folgte und nicht alten politischen Klischees.

„... und die Schuld, die bleibt“, um

22 Uhr 15, RBB

Eckart Lottmann

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