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Fernsehen: Boßdorf wird nicht NDR-Sportchef

ARD-Sportkoordinator Hagen Boßdorf soll nun doch nicht Sportchef des Norddeutschen Rundfunks werden. Nach der Prüfung neuer Stasi-Unterlagen entschied der NDR-Verwaltungsrat, den Vertrag rückgängig zu machen.

Hamburg - Der Verwaltungsrat bat den Intendanten, mit Boßdorf eine einvernehmliche Auflösung des zum 1. März 2006 geschlossenen Arbeitsvertrages anzustreben. Der 41-Jährige sollte Nachfolger von Gerhard Delling werden. Für den Fall des Scheiterns der Bemühungen um ein Rückgängigmachen des Vertrags hat der Verwaltungsrat bereits einer Beendigung des Vertrages mit Hagen Boßdorf durch den NDR zugestimmt. Der Verwaltungsrat traf seine Entscheidung vor dem Hintergrund neuer Vorwürfe gegen Boßdorf.

Die Verwaltungsratsvorsitzende, Wismars Bürgermeisterin Rosemarie Wilcken sagte: «Der Verwaltungsrat hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, denn die Aktenlage war zunächst nicht eindeutig. Und auch jetzt ist eine abschließende Beurteilung schwierig. Da aber nicht alle Zweifel ausgeräumt werden konnten, ist die erforderliche Vertrauensbasis für eine künftige Zusammenarbeit leider nicht gegeben.»

Der Verwaltungsrat hatte am 28. Oktober der Berufung Boßdorfs zugestimmt. Zuvor hatte NDR-Justiziar Werner Hahn darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Boßdorf nach den Maßstäben, die in den 90er Jahren im Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern angewandt wurden, nicht eingestellt worden wäre. Der Sender verwies später darauf, dass Boßdorf eine Tätigkeit als Inoffizieller Stasi-Mitarbeiter (IM) nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden sei und dass er niemanden geschädigt habe. Außerdem habe Boßdorf seine fachliche Eignung in 13 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in verschiedenen Funktionen innerhalb der ARD unter Beweis gestellt.

Die neue Diskussion um den Sportjournalisten war aufgeflammt, als vor zwei Wochen mehrere Medien über neue Stasi-Unterlagen berichteten. Nachdem die Birthler-Behörde zunächst erklärt hatte, dem NDR hätten schon bei der ersten Entscheidung am 28. Oktober ausreichende Hinweise auf eine Tätigkeit Boßdorfs für die DDR- Staatssicherheit vorgelegen, lieferte sie dann weitere Unterlagen nach. Auf dieser neuen Aktenlage fußte die jetzige Entscheidung des Verwaltungsrats. (tso/dpa)

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