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ZDF ARD

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Fernsehen: Das kann teuer werden

ARD und ZDF haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Erfolg gegen die Gebührenkürzung geklagt. Es müsse für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" geben.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gestärkt. Nach dem am Dienstag verkündeten Urteil müssen ARD, ZDF und Deutschlandfunk ausreichend Gebühren erhalten, damit ihre Rundfunkfreiheit gesichert ist. Die vergleichsweise niedrige Gebührenerhöhung im Jahr 2005 war verfassungswidrig. Denn die Länder hätten über das Geld auch den Zweck verfolgt, die privaten Anbieter zu begünstigen, urteilten die Richter. Diese Verquickung von medienpolitischer Entscheidung und Gebühren sei unzulässig. Allerdings bleiben die Rundfunkgebühren bis 2009 stabil. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sprach den Sendeanstalten keine rückwirkende Erhöhung zu.

Der Erste Senat bekräftigte seine alte Rechtsprechung, dass es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ geben muss, weil er unabhängig von Werbeeinnahmen und Zuschauerquoten Meinungs- und Programmvielfalt garantieren müsse.

Seit dem grundlegenden Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 wird über Rundfunkgebühren in drei Stufen beschlossen. Zunächst melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf für Programm und technische Investitionen an. In einem zweiten Schritt kontrolliert die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) die Beträge und prüft Einsparpotenziale. Die KEF unterbreitet dann der Politik einen Vorschlag. Die Länder treffen in der dritten Stufe die endgültige Entscheidung.

Im Jahr 2005 kam es auf Länderebene zu einem zähen Ringen. Während die KEF monatliche Gebühren von 17,24 Euro vorgeschlagen hatte, bewilligten die Länder letztlich 17,03 Euro. ARD, ZDF und Deutschlandfunk klagten in Karlsruhe. Vom KEF-Vorschlag dürfe nur in „Missbrauchsfällen“ abgewichen werden, der Verweis auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sei ein unzulässiges Kriterium, argumentierten die Sender.

Der Erste Senat urteilte hingegen, dass sinkende Reallöhne und die wirtschaftliche Entwicklung Gründe für eine geringere Gebührenerhöhung sein können. Die Länderparlamente hätten als gewählte Organe Entscheidungsspielraum und dürften KEF-Vorschläge nicht nur auf Missbrauch prüfen. Das Urteil stellt also keinen Freibrief für künftige Gebührenerhöhungen dar, es präzisiert allerdings den Korridor für Korrekturen am KEF-Vorschlag. Die Ministerpräsidenten können die Kürzung der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht mit medienpolitischen und programmlichen Aspekten begründen, dies würde gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstoßen. Jede auch nur mittelbare Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags müsse bei der Entscheidung über die Höhe der Gebühren ausgeschlossen sein, heißt es im Urteil.

Bis 2009 bleiben die Gebühren erst einmal bei den heutigen 17,03 Euro pro Monat. Aber dann könnte der Obolus steigen: Um 1,75 Euro würden die Gebühren nach oben springen. Zumindest wenn die Sender den Ausfall von 440 Millionen Euro kompensieren wollten, den sie nach eigenen Angaben durch die Kürzung der Gebühren vor zwei Jahren hatten. Die Sender dürfen laut Karlsruhe die ihnen entgangenen Einnahmen zurückfordern.

Davon wollen ARD und ZDF aber keinen Gebrauch machen. „Es wird keinen Nachschlag geben. Es ging uns nicht um eine Erhöhung“, sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. Auch WDR-Intendantin Monika Piel versicherte: „Niemand muss befürchten, dass er jetzt irgendetwas nachzahlen muss für die Gebührenperiode.“ Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff pries das Urteil als einen wesentlichen Beitrag zur Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender. Danach müssten Gebührenerhöhungen frei von staatlicher Einflussnahme bleiben. Auch die Länder zeigten sich zufrieden: „Der Rundfunkgesetzgeber hat weite Spielräume, die deutlich verstärkt worden sind“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) in Karlsruhe. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bekräftigte: „Die Länder haben keine Notarfunktion.“ Mit einer präzisen Begründung könnten sie zugunsten der Gebührenzahler Vorschläge der KEF korrigieren.

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