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Wer über das digitale Antennenfernsehen DVB-T2 HD künftig private Programme sehen will, der muss vom 29. Juni an dafür zahlen.

© dpa

Forderung der Privatfunker: ARD und ZDF verschlanken!

Der Privatsenderverband VPRT hat klare Vorstellungen davon, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich verändern sollte. Dazu gehört der Abbau der Werbung, die Mediatheken sollten nicht ausgebaut werden.

„Weniger ist mehr!“ Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat glasklare Vorstellungen, was die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht. Bei seiner Mitgliederversammlung in Berlin hat der Verband sechs kernige Thesen verabschiedet, die VPRT-Chef Hans Demmel zur Forderung nach einer konsequenten Verschlankung der Strukturen und Angebote von ARD und ZDF zusammenfasste. Im Fokus steht unter anderem die laut VPRT zu befürchtende Reform des Telemedienauftrags. und die fortgesetzte Werbung in Radio und Fernsehen. Bei den Mediatheken wendet sich der Verband gegen das Abschaffen des Sendebezugs, die Verlängerung der Verweildauer und das Aufheben des Abrufverbots für Lizenzproduktionen. Im Fernsehen sollen Werbung und Sponsoring komplett verboten werden, im Hörfunk das NDR-Modell – täglich 60 Minuten Werbung in nur einem Programm – auf alle ARD-Sender übertragen werden.

Einmal im Forderungsschwung haben die Privatsender auch einen „Vier-Punkte-Plan“ zum Umstieg des Hörfunks auf den Digitalradio-Standard DAB+ beschlossen. Zentral dabei die Perspektive, wie sie Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT, formulierte: Der öffentlich-rechtliche Hörfunk benötige für den Umstieg bis 2025 geschätzte 600 Millionen Euro, die er aus dem Rundfunkbeitrag erhalte. Der private Rundfunk müsse rund 500 Millionen Euro aufbringen. „Dieser Zusatzaufwand ist über Werbung nicht zu finanzieren, daher braucht auch der private Hörfunk eine Infrastrukturförderung“, sagte Schunk. Beim Pressegespräch wurde die anhaltende Skepsis gegenüber der Systemmigration von UKW zu DAB+ deutlich. So darf es laut Vier-Punkte-Plan für UKW erst dann einen Abschalttermin geben, wenn die UKW-Nutzung in der Gesamtnutzung beider Systeme unter zehn Prozent gesunken ist. Joachim Huber

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