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Medien: Gegendarstellung

Auf der Medienseite des Berliner Tagesspiegel vom 17.7.

Auf der Medienseite des Berliner Tagesspiegel vom 17.7.2005 verbreiten Sie unter der Überschrift „Bravo, Kollege Meier“ einen unzutreffenden Eindruck über uns:

Sie verbreiten die Interviewäußerung des Herrn Michael Meier, Chefredakteur der Netzeitung, wie folgt: „die ,taz’ hat gegen unsere Rubrik Altpapier geklagt… Die eigentlich so selbstbewusste Redaktion sollte sich nicht fernsteuern lassen. Es reicht, wenn der Bundeskanzler, Jenny Elvers und Caroline gute Kunden in… Anwaltskanzleien sind.“

Dazu stellen wir fest: auf unsere Entscheidung, gegen die Berichterstattung der Netzeitung Unterlassungsansprüche (insoweit mussten wir die Netzeitung nicht verklagen, weil sie diesen Anspruch außergerichtlich anerkannt hat) und einen Gegendarstellungsanspruch anzumelden, hat kein Außenstehender Einfluss genommen, schon gar nicht ein Anwalt.

Berlin, den 21.7.2005

Karl-Heinz Ruch, Geschäftsführer der taz Verlags- und Vertriebs GmbH

Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

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