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Klinsmann_taz

© Repro: Tsp

Gericht: "taz" durfte Klinsmann verspotten

Die "tageszeitung" durfte Ex-Bayern-Coach Klinsmann in satirischer Weise am Kreuz zeigen. Der Schwabe verlor auch in zweiter Instanz.

Die Darstellung von Jürgen Klinsmann (44) am Kreuz in der Osterausgabe der Berliner "tageszeitung" (taz) war vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht München (OLG) in zweiter Instanz einen Antrag des ehemaligen Bayern-München-Trainers auf eine Einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurückgewiesen, wie Gerichtssprecherin Sibylle Fey sagte.

In einer Fotomontage hatte die taz den damals unter Druck stehenden - und zwei Wochen später gefeuerten - Bayern-
Coach als Gekreuzigten gezeigt und daneben die Überschrift "Always Look on the Bright Side of Life" gestellt. Dabei handelt es sich um ein Zitat aus dem satirischen Monty-Python-Film "Das Leben des Brian", das sinngemäß dazu auffordert, immer fröhlich zu bleiben.

Damit habe das Blatt in zulässiger satirischer Weise den beruflichen Niedergang des Fußballtrainers dargestellt, befanden die OLG-Richter. In der rechtlichen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht von Klinsmann andererseits überwiege eindeutig das Interesse der Tageszeitung.

ZEIT ONLINE, dpa, sp

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