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Der Bundesgerichtshof (BGH), hier bei der Verhandlung zur Eisschnellläuferin Claudia Pechstein.

© dpa

Gerichts-TV: Maas entschärft offenbar Pläne für Gerichts-TV

Der Richter soll entscheiden, ob künftig Urteilsverkündungen von Bundesgerichten im Fernsehen direkt übertragen werden dürfen.

Fernsehkameras und Mikrofone in deutschen Gerichtssälen? Ganz so weit ist es noch nicht. Bis auf das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Übertragung von Urteilen erlaubt ist, sind bei Verhandlungen Ton- und Bildaufnahmen verboten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Verbot insofern aufweichen, als er die Fernseh- und Radioübertragung von Urteilen in den Bundesgerichten erlauben will.

Allerdings offenbar nicht mehr ganz so drastisch wie geplant. Künftig sollen Urteilsverkündungen von Bundesgerichten im Fernsehen direkt übertragen werden dürfen – aber nur, wenn der Vorsitzende Richter einverstanden ist. Das sieht laut „F.A.Z.“ der Entwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren“ vor, mit dem Maas Bedenken aus der Richterschaft entgegenkommt.

Begründet werde das Vorhaben mit der „besseren Wirkkraft“ von live gesendeten Urteilen und dem Wandel der Medien, die neue Kommunikationsformen wie Twitter in ihre Arbeit einbezögen. Das Bundesjustizministerium wollte zu diesen Medienberichten am Mittwoch inhaltlich keine Stellung nehmen. Es teilte mit, der Entwurf befindet sich seit Montag in der Ressort-Abstimmung.

Das Thema „Gerichts-TV“ ist nicht unumstritten. Kritiker wie Bettina Limberg, Präsidentin des Bundesgerichtshof (BGH), fürchten den Missbrauch dieser Bilder bei Youtube oder Satireshows und weitere Lockerungen. meh

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