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Gescheiterter Protest: Zuschauer kann Jauch nicht stoppen

Ein Kölner Gericht weist die Klage wegen des ARD-Talks ab.

Das Kölner Verwaltungsgericht sieht keine Hindernisse für das Engagement von RTL-Moderator Günther Jauch bei der ARD. Die Richter wiesen die Klage eines Zuschauers ab, nach dessen Ansicht der Vertrag zwischen Jauch und dem WDR zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“ führe. Jauch soll von Herbst 2011 an als Nachfolger von Anne Will den Talkshow-Sendeplatz sonntagabends im Ersten übernehmen. Seine Firma soll die Sendung produzieren. Die ARD will dafür rund 10,5 Millionen pro Jahr aufwenden, sagt aber, durch Einsparungen an anderer Stelle würde der Jauch-Talk „kostenneutral“ ausfallen.

Der ehemalige WDR-Redakteur Axel Hofmann wollte dem Sender durch eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagen lassen, den Vertrag mit Jauchs Firma zu unterzeichnen. Die Richter stellten jedoch fest, dass es keinen Anspruch eines einzelnen Zuschauers gebe, per Gerichtsweg Einfluss auf die Programmgestaltung zu nehmen. Das Gericht lehnte die Klage als unzulässig ab (AZ: 6 L 1044/10). Die Prüfung über die Mittelverwendung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei Sache der zuständigen Gremien. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. jbh

Von Joachim Huber

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