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Die GEZ-Gebühr für Computer und Smartphones ist rechtens, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Foto: Jan Woitas/dpa

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GEZ: Zahlen, bitte

Wer internetfähige PCs und Handys besitzt, muss Rundfunkgebühr zahlen - egal, ob die Geräte zum Radiohören und Fernsehen genutzt werden oder nicht. Warum sich die Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht durchsetzen konnten.

Ein internetfähiger PC kann wie ein Radioapparat oder ein Fernsehgerät verwendet werden. Deswegen muss der Nutzer, egal, ob der PC zum Radiohören oder Fernsehen genutzt wird oder nicht, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Gebühr von monatlich 5,76 Euro wird seit 2007 für internetfähige PCs und Handys erhoben, sofern in Haushalt oder Betrieb kein anderes Empfangsgerät gemeldet ist.

Diese Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit seinem am Mittwoch verkündeten Urteil bestätigt und damit die Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radiohören nutzen. Sie bräuchten ihre Computer allein für Studium und Beruf. Dass man mit ihnen auch Radio hören könne, sei eine „aufgedrängte Leistung“, die sie nicht wollten und auch nicht nutzten. Die obersten Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei – unabhängig von der subjektiven Nutzung. Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Az.: BVerwG 6 C 12.09, 6C 17.09, 6 C21.09).

Diese Situation, dass nur ein internetfähiger PC vorhanden ist, betrifft derzeit knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein Fernsehgerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.

Die Richter ließen auch das Argument, Rundfunk- oder TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert, nicht gelten. Auch sahen sie bei der Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche zudem dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten könnten an der Gebührenpflicht für internetfähige PCs auf Dauer nur festhalten, wenn sich diese auch durchsetzen lasse, sagte Neumann auch mit Blick auf die wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten. Handlungsbedarf sehen die Richter also in der Praxis des Gebühreneinzugs, da durch die technische Entwicklung der Geräte die Gebührengerechtigkeit nicht gewährleistet sei, sagte ein Gerichtssprecher. Bisher sei es die Ausnahme, dass jemand nur die PC-Gebühr entrichten muss. Sie fällt an, wenn keine anderen Rundfunkgeräte wie Radio oder Fernseher vorhanden sind. Es sei durchaus aber möglich, dass dies in Zukunft für einen größeren Teil der Gebührenpflichtigen zutrifft, da tragbare Computer und Handys immer beliebter werden und die herkömmlichen Geräte ersetzen, sagte der Sprecher. Werden diese Geräte dann nicht angemeldet, könnten sie nur schwer einer Person zugeordnet werden.

Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt als richtungsweisend, voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden – dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust und ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßten das Urteil. Es sei eine „wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung“, sagte Schächter. Boudgoust sagte, der Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung im Auge zu behalten, unterstreiche die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform der Gebühr. Statt der bisherigen gerätebezogenen Gebühr soll 2013 eine Haushaltsabgabe eingeführt werden. ZDF-Chef Schächter sagte, mit der Haushaltsabgabe gehe es dann nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, sondern „es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird“. Sein ARD-Kollege Boudgoust erwartet, „dass Vor-Ort-Kontrollen und detaillierte Nachfragen reduziert werden können, weil es eben nicht mehr um das Zählen einzelner Geräte ginge.“

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