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Offen für Verhandlungen.

© dpa

Google vs. Gema: Der Schwarze Peter

Die Gema kann nicht für alle gesperrten Videos bei Youtube verantwortlich gemacht werden. Der juristische Streit um die Vergütungen geht weiter.

Dem Youtube-Nutzer ist das ein tägliches Ärgernis. Video anklicken und dann der Hinweis, dass dieser Stream aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt sei. Die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten oder Textautoren vertritt, hat sich nun erfolgreich gegen die Praxis von Youtube gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für diese Sperrungen von Videos mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht München I untersagte Youtube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird.

Die Youtube-Mutter Google kündigte an, das Urteil genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der Münchner Richter nicht rechtskräftig. Nach Auffassung der Gema erwecken die Sperrtafeln („Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“) den Eindruck, die Gema selbst sperre die Videos. Dies sei falsch. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München recht. In der Urteilsbegründung heißt es, die Texte seien „unvollständig und irreführend“. Der durchschnittliche Nutzer verstehe die Hinweise so, dass die Gema für die gesperrten Videos zwar Rechte einräumen könnte, dies aber nicht tue. Die Aussage sei aber in dieser Nüchternheit objektiv falsch.

Irritierend ist auch der Umstand, dass die Gema im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf Youtube nur exemplarisch hat ganze zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache standen sich die Google-Tochter und die Gema in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im Frühjahr 2013, dass Youtube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen.

Alle anderen Titel auf Youtube sind nicht davon betroffen. Dass sie auf dem Portal dennoch gesperrt werden, hat Google so entschieden. Obwohl Google und Gema sich bisher nicht auf einen Tarif für die Wiedergabe von Videos mit Gema-Titel geeinigt haben – die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Video-Abruf, Google lehnte die Forderung ab –, könnte Youtube gleichwohl sofort solche Videos zeigen. Das Problem bei Google ist, dass dem Unternehmen die bestehenden Tarife zu hoch sind. Google hat sehr viele Videoabrufe, nach eigenen Angaben aber nicht genügend Einnahmen je Videoabruf, um die regulären Gema-Tarife zu zahlen.

"Wir überprüfen die Formulierung dieses Hinweises.“

Ob und wie die gesperrten Videos seitens Youtube dem Nutzer erklärt werden, ist unklar. Ein Google-Sprecher sagte dazu am Mittwoch: „Zur besseren Erläuterung informieren wir unsere Nutzer über den Hintergrund einer Sperrung von Videos mit einem entsprechenden Hinweis. Wir überprüfen die Formulierung dieses Hinweises.“ In Sachen Vergütung weist Google überdies darauf hin, dass man Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften und Verlagen für mehr als 130 Länder geschlossen habe. Man sei weiterhin offen für Verhandlungen, um auch mit der Gema „eine dem Geschäftsmodell von Youtube entsprechende Lösung“ zu finden. Was immer das heißen mag.

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