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Medien: Gruner + Jahr: Der "Stern" und die Stasi

Die Hamburger Illustrierte "Stern" hat am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht einen Teilsieg gegen den Historiker und Buchautor Hubertus Knabe erzielt. Knabe darf nicht länger schreiben, es sei nicht auszuschließen, dass die DDR bei einem 1967 vom damaligen "Stern"-Redakteur Manfred Bissinger geschriebenen Artikel "ihre Finger im Spiel hatte".

Die Hamburger Illustrierte "Stern" hat am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht einen Teilsieg gegen den Historiker und Buchautor Hubertus Knabe erzielt. Knabe darf nicht länger schreiben, es sei nicht auszuschließen, dass die DDR bei einem 1967 vom damaligen "Stern"-Redakteur Manfred Bissinger geschriebenen Artikel "ihre Finger im Spiel hatte". Dagegen darf Knabe weiter behaupten, der "Stern" habe 1968 bereits bei der Kampagne gegen den damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke bewiesen, dass er "durchaus bereit war, propagandistisch aufbereitete Materialien aus der DDR zu verwenden".

Knabe hatte diese beiden Behauptungen in einem Artikel in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" geäußert. Daraufhin hatten sich der "Stern"-Verlag Gruner + Jahr und der heutige "Woche"-Herausgeber Manfred Bissinger mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen an das Hamburger Landgericht gewandt. Bissinger hatte in einer eidestattlichen Erklärung versichert, die Äußerung von Knabe sei falsch. Er habe im Zusammenhang mit dem Springer-Artikel keine Kontakte mit der DDR gehabt.

Hubertus Knabe hatte dagegen auf einen Bericht des DDR-Drehbuchautors und Stasi-Spitzels Karl-Georg Engel verwiesen. Der will wiederum über Dritte erfahren haben, Manfred Bissinger sei damals bereit gewesen, am Kontrollpunkt Friedrichstraße Materialien zu Springer auszutauschen. Diese Geschichte vom Hörensagen war dem Landgericht allerdings zu dünn.

Klages Einlassung, es habe sich lediglich um eine Meinungsäußerung gehandelt, die nach Artikel 5 Grundgesetz geschützt sei, ließ das Gericht nicht gelten. Knabe wird diese Äußerung jetzt auch nicht in seinem Buch "Der diskrete Charme der DDR" wiederholen dürfen, das demnächst erscheinen soll.

Anders verhält es sich bei dem zweiten, von Gruner + Jahr beanstandeten Satz. Hier ging es um Dokumente, die den einstigen Bundespräsidenten Lübke im Zusammenhang mit KZ-Baracken erwähnten und die sich der "Stern", wie er nicht verschwiegen hatte, aus der DDR besorgt hatte. Er ließ die Papiere damals von einem bekannten US-Experten begutachten. In mehreren Prozessen wurde dem "Stern" bescheinigt, die Dokumente seien echt.

Der Anwalt von Gruner + Jahr argumentierte jetzt in dem Hamburger Verfahren, Hubertus Knabe habe den Eindruck zu erwecken versucht, der "Stern" sei in diesem Fall gefälschtem Material aus der DDR aufgesessen. Knabe hatte dagegen auch in diesem Fall versichert, er habe keine Tatsachenbehauptung abgegeben, sondern nur eine Meinung geschrieben. Das sah das Gericht genau so.

Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch. Das Verlagshaus wird in die Berufung gehen.

Karsten Plog

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