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Eilantrag gegen Haushaltsabgabe gescheitert

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Haushaltsabgabe: Bayern weist Eilantrag gegen neue Rundfunkgebühr ab

Der Passauer Jurist Ermano Geuer hatte gegen den Abgleich der Meldedaten geklagt. An den Erfolg in der Hauptverhandlung glaubt er weiterhin. Doch noch fehlt dafür der Termin.

Der neue Rundfunkbeitrag kann zunächst weiter erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer am Dienstag ab. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der juristischen Fakultät der Universität Passau hatte im August vergangenen Jahres gegen die Haushaltsabgabe geklagt, die seit Anfang 2013 die ehemalige GEZ-Zahlungen abgelöst hat. Mit dem Eilantrag hatte Geuer den einmaligen Meldedatenabgleich verhindern wollen.

Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe jedoch noch aus, sagte Geuer dem Tagesspiegel. Das Gericht habe sich mit dem Rundfunkbeitrag an sich noch gar nicht befasst, sagte der Jurist, der weiterhin vom Erfolg seiner Popularklage überzeugt ist.

Gericht argumentiert mit Nachteilen für die Beitragserhebung

Das Gericht urteilte bei der Ablehnung des Eilantrages, dass eine Aussetzung des Datenabgleichs „zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften beeinträchtigen“ würde. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht, teilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof auf Anfrage mit. Nach Geuers Argumentation widerspricht die Haushaltsabgabe dem Gleichheitsgrundsatz. Weil jeder Haushalt die Abgabe zahlen muss, auch wenn kein Empfangsgerät vorhanden ist, werde Ungleiches unzulässigerweise gleich behandelt. Zudem handele es sich bei der Abgabe um eine Steuer, weil auch dann gezahlt werden müsse, wenn keine Gegenleistung erbracht werde. Dies führe zu einem Kompetenzproblem, da Länder keine Steuern beschließen könnten. Sollte das Gericht Geuers Argumentation folgen, müsste Bayern mit den übrigen Bundesländern über die Erhebung der Rundfunkgebühren neu verhandeln. Kurt Sagatz

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