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Haushaltsabgabe: Grünes Licht für Reform der Rundfunkgebühren

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich endgültig auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Rundfunkgebühr wird demnach ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt.

Die geplante Reform der Rundfunkgebühren hat eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Ministerpräsidenten der Länder stimmten am Donnerstag in Magdeburg für einen entsprechenden Entwurf eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Die geräteabhängige Gebühr soll ab 2013 durch eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb ersetzt werden. Der Entwurf wird nun den Landesparlamenten zugeleitet. Geplant ist, dass am 15. Dezember der Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten ratifiziert wird.

Die Länderchefs hatten den Eckpunkten für das Modell bereits Anfang Juni zugestimmt. Der amtierende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), sagte, der Vertragsentwurf stelle einen erheblichen Fortschritt gegenüber den Eckpunkten dar.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), bezeichnete das Modell als mittelstandsfreundlich. 90 Prozent der Betriebe fielen in die beiden untersten Beitragsstufen. Die Beitragsfreiheit des ersten Fahrzeuges an Betriebsstätten sorge für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbständigen, Kleinbetrieben und Filialen. Damit liege insgesamt ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor.

Kontrollaufwand wird reduziert

Die Gebühr soll den bisherigen Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Bislang sind für ein Fernsehgerät monatlich 17,98 Euro fällig, für ein Radio sind es 5,76 Euro. Gebühren müssen auch für internetfähige Computer und Handys gezahlt werden.

Durch die Reform soll der Kontrollaufwand durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich reduziert werden. Damit wird auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont. Das Betreten von Wohnungen wird nicht mehr erforderlich sein, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird. Das Modell soll darüber hinaus einfacher und gerechter sein. Für Zweitwohnungen soll allerdings anders als ursprünglich geplant der volle Beitrag und nicht nur ein Drittel gezahlt werden. Im nicht-privaten Bereich soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben werden.

Mehr Geld werden ARD, ZDF und Deutschlandradio durch die Reform wohl nicht erhalten. Experten schätzen, dass das Gebührenaufkommen unverändert bei knapp 7,5 Milliarden Euro bleiben wird. Wegen des Trends zu Single-Haushalten ist aber damit zu rechnen, dass die Zahl der derzeit rund 40 Millionen Haushalte sich in den kommenden Jahren erhöhen wird - und damit auch das Gebührenaufkommen.

Zukunft des Lotteriemonopols

Auf der Tagung der Länderchefs steht zudem die Zukunft des Lotteriemonopols in Deutschland auf der Tagesordnung. Weiteres Thema ist die Frage nach einer möglichen Verlegung der zentralen Feier zum Tag der deutschen Einheit nach Berlin. Für das Kamingespräch der Ministerpräsidenten ist das Thema Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland durch Zuwanderung vorgesehen. Dabei soll es insbesondere um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen gehen. (dapd/dpa)

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