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Medien: Ich will raus!

Was man erlebt, wenn man bei der GEZ seine Rundfunkgeräte abmelden möchte

Es war ein Schritt, den man sich lange überlegt hat: das Zusammenziehen mit seinem Partner. Die eigene Wohnung aufgeben und zwei Hausstände zu einem zusammenschmeißen, Doppeltes verschenken, Überflüssiges aussortieren. Es war offenbar ein Schritt, der in den Köpfen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln kaum nachzuvollziehen ist. Wie sonst sollte sich folgender Schriftwechsel mit den Geldeintreibern für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erklären lassen?

Der erste Brief an die GEZ war ein Formular, „Abmeldung“ genannt, von der GEZ gedruckt, erhältlich in jeder Bankfiliale. Das habe ich ordnungsgemäß ausgefüllt, abgeschickt und einkalkuliert, dass der wie eine Behörde organisierte Apparat das nicht ohne Nachfragen akzeptieren würde. Was zurückkam übertraf meine Erwartungen. „Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte abmelden“, stand da im Schreiben der GEZ, „es handelt sich bei Ihnen aber sicherlich nur um einen Umzug, weshalb wir Ihre Abmeldung nicht durchgeführt haben. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.“

Der zweite Brief an die GEZ enthielt also dann selber formuliert alle jene Angaben, die man im Formular nicht machen konnte. Nämlich, dass man seinen eigenen Hausstand aufgegeben habe, dass man mit seinem Partner zusammengezogen sei und dass der schon Rundfunkgebühren entrichte und wie es bei anderen Haushalten auch üblich ist, einmal Rundfunkgebühren zu zahlen ja wohl ausreichen müsse. Die Angabe beider Rundfunkgebühren-Teilnehmernummern wurde nicht vergessen.

Die zweite Antwort der GEZ bewies Beharrungsvermögen. „Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte abmelden“, wiederholte sie stoisch das Verlangen, das sei aber nicht möglich. Wenn zwei Personen mit eigenem Einkommen zusammenzögen, müssten dennoch beide Rundfunkgebühren entrichten, schließlich hielten ja beide sicherlich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit. „Wir haben deshalb Ihre Abmeldung nicht durchgeführt.“

Mein dritter Brief nach Köln sollte endgültig jegliche Zweifel ein für alle Mal ausräumen. Erstens: Es handele sich bei dem Zusammenziehen um eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft. Zweitens: Der gemeinsame Haushalt halte nur noch gemeinsame Rundfunkgeräte bereit, darunter tatsächlich nur einen Fernseher, der andere sei verschenkt. Drittens – ganz wichtig für Behördenmenschen, die sich Veränderungen im privaten Leben ihrer Rundfunk-Teilnehmernummern offenbar nur schwer vorstellen können – der Hinweis auf die Paragrafen der Rundfunkgebührenpflicht, nämlich der, dass nicht-eheliche Lebensgemeinschaften genauso wie Eheleute nur ein Mal Rundfunkgebühren bezahlen müssen.

Der dritte Brief der GEZ zeigte, dass sie sich offenbar doch bewegen kann, aber als Behörde trotzdem nicht einsichtig ist. „Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte abmelden“, begann das Schreiben wie gewohnt, „weil Sie in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft wohnen. Bitte beachten Sie: In einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio- und Fernsehgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer von beiden die Geräte anmeldet und dafür Gebühren zahlt.“ Was sich hinter dieser gesteltzten Formulierung verbirgt, ist nichts anderes als der schon beim ersten Abmeldeversuch festgestellte Tatbestand, dass ein Rundfunkteilnehmer von beiden sich abmelden kann.

Aber die GEZ ist mit ihrem Latein noch lange nicht am Ende. Im gleichen Brief heißt es: „Wir nehmen an, dass Sie ein Radio in Ihrem Kraftfahrzeug (zugelassen auf Ihren Namen) zum Empfang bereithalten und haben deshalb nur Ihr Fernsehgerät abgemeldet. Sollten Sie kein Autoradio zum Empfang bereithalten, bitten wir um kurzfristige Mitteilung.“

Diese Mitteilung erging an die GEZ postwendend. „Sie gehen schon wieder von einer falschen Annahme aus“, schrieb ich. Der gemeinsame Haushalt habe auch nur ein Kraftfahrzeug, das darüber hinaus nicht auf den Namen des Abmelders zugelassen sei. „Es bleibt dabei: Ich halte keine privaten Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit.“

Das musste bei der GEZ in Köln ungläubiges Kopfschütteln hervorrufen: ein gemeinsamer Haushalt mit nur einem Fernseher und nur einem Kraftfahrzeug? Unglaublich. Die Antwort der GEZ kam prompt. Beim Öffnen des Briefes wähnte ich mich endlich am Ziel, wo doch eigentlich nun alle erdenklichen Fragen über meine Konsumgewohnheiten als Rundfunkteilnehmer beantwortet zu sein schienen. Aber nein, was ich aus dem Umschlag zog, war – eine Rechnung. Über die Rundfunkgebühren, die ab dem 1. Januar 2004 fällig würden …

Auch in der Zeit des Briefwechsels hat die GEZ weiterhin Rundfunkgebühren kassiert. Für zwei Monate macht das: 32,30 Euro. Schon zurück-GEZahlt? Fortsetzung folgt

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