zum Hauptinhalt

Medien: Im Blick der Wächter

Neue Bedenken wegen der Fernsehpläne von Springer

Viele Stunden dauerte am Montag in Potsdam die Besprechung der Direktoren jener drei Landesmedienanstalten, die für die beantragte Fusion von Springer und Pro Sieben Sat 1 zuständig sind. Bis 19 Uhr dauerte das anschließende Gespräch zwischen den Mitgliedern der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und den Vertretern des Springer-Konzerns. Schmallippig zeigten sich danach beide Seiten. Aus den Reihen der KEK hieß es: Einen „sympathischen Eindruck“ habe der „raumfüllende“ Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner hinterlassen, Springer habe sich kooperativ verhalten, über die Inhalte des Gesprächs sei aber Stillschweigen vereinbart worden. Bei Springer hieß es am Tag danach: Es sei „ein konstruktives Gespräch“ gewesen, die KEK habe sich „bereit gezeigt, an einer Lösung aktiv mitzuwirken“. Die notwendige Suche nach einer Lösung zeigt: Es gibt Probleme. Die KEK hat Bedenken, dass Springer nach der Fusion über eine vorherrschende Meinungsmacht verfügt.

Vorherrschende Meinungsmacht wird bei Fernsehveranstaltern, die in weiteren Medienmärkten (Print, Online, Radio) engagiert sind, dann vermutet, wenn der Meinungseinfluss einem Zuschaueranteil von mindestens 25 Prozent entspricht. Die Sender von Pro Sieben Sat 1 erreichen nur 22,04 Prozent. Hinzu kommt aber der in anderen Medien ausgeübte Meinungseinfluss. Wie allerdings der Einfluss einzelner Springer-Medien wie „Hamburger Abendblatt“, „Bild“, „Hörzu“ oder „rs 2“ in Zuschaueranteile umzurechnen und zu gewichten ist, weiß die KEK noch immer nicht, bestätigte ihr Geschäftsführer Bernd Malzanini. Doch genau darauf kommt es bei der Entscheidung an, die die KEK bis zum 13. Dezember gefällt haben will. „Diese zwei Wochen werden wir noch brauchen“, es werde weitere Gespräche geben, zudem werde sich Springer nochmals schriftlich erklären, sagte Malzanini.

In vier Punkten hegt die KEK Bedenken. Da ist zum einen die Tagespresse mit der „Welt“, den Regionalblättern und „Bild“. Sie sei für die Meinungsbildung „besonders bedeutend“, da sie sich wie Fernsehen und Radio „täglich an die Nutzer richtet“. Springer argumentiert – offensichtlich wenig glaubhaft –, von „Bild“ gehe keine vorherrschende Meinungsmacht aus, da sie vor allem „ein Unterhaltungsmedium“ sei. Der zweite Punkt betrifft die Fernsehzeitschriften, die geeignet wären, „im redaktionellen wie im Programmteil Zuschauer auf die eigenen Sender zu lenken“, sagt Malzanini. Springer verweist dagegen auf das „Chefredakteursprinzip“, das keinen Konzerninteressen unterliege. Drittens richtet die KEK den Blick auf Springers Online-Aktivitäten („Bild.de“): Die Möglichkeit, Fernsehprogramme online zu übertragen, eröffne Chancen in einem Zukunftsmarkt. Schließlich sind den Medienwächtern die Radioaktivitäten ein Dorn im Auge.

Gesprochen wurde auch über mögliche, die Vielfalt sichernde Maßnahmen. Dazu gehören die Gründung eines Programmbeirats oder das Überlassen von Sendezeit für Regional- und Drittfenster „unabhängiger Veranstalter“ wie Spiegel- oder Focus-TV.

Grundsätzlich hält Springer an der von zwei Rechtsgutachten untermauerten Position fest, wonach die KEK keine vorherrschende Meinungsmacht vermuten dürfe, wenn die Sender wie im Fall von ProSieben Sat 1 einen Zuschaueranteil von weniger als 25 Prozent erreichen. Die KEK hat den Eindruck, Springer beharre nicht auf diesem Standpunkt. Tatsächlich könnte das Argument aber hilfreich sein, falls die KEK die Fusion untersagen und Springer vor Gericht gehen sollte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false