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Medien: Im Geist von Gütersloh

Warum die „Spiegel“-Mitarbeiter keine Garanten für die Unabhängigkeit des Nachrichtenmagazins sind / Von Adolf Theobald

Über den „Spiegel“ wird zurzeit viel geschrieben. Es geht um ein einziges Prozent, das unter den Gesellschaftern neu zu verteilen ist. Nur ein kleiner Schritt im Beteiligungsquorum, aber ein großer für die Macht beim „Spiegel“.

Die Gesellschafter, das sind Rudolf Augsteins vier Kinder (25 Prozent), die Mitarbeiter des „Spiegel“ (50 Prozent) und Gruner + Jahr (25 Prozent). Vor Jahrzehnten hat Augstein verfügt, dass nach seinem Tod die Kinder ein Prozent an die anderen beiden Miteigner abgeben müssen. Zu Lebzeiten hatte Augstein ein Vetorecht, ohne ihn ging nichts, mit ihm fast alles. Nach der neuen Verteilung hätten die Mitarbeiter die qualifizierte Mehrheit von 50,5 Prozent, Gruner und Jahr (G+J) eine solche von 25,5 Prozent und die Erben nichts mehr zu sagen. Die Kinder rätseln, warum ihr Vater so was verfügt hat. Der Verzicht auf die Kräftebalance unter drei Gesellschaftern, das wird sich zeigen, war ein kapitaler Fehler.

Nun ist der „Spiegel“ nicht irgendein Presseobjekt. Er ist, so sah es nicht nur Augstein, das „Sturmgeschütz der Demokratie“. Seine Konkurrenten sind neben dem „Focus“ vor allem der „Stern“. Alle drei Objekte bewegen sich auf dem gleichen Markt, dem der politischen Wochenpresse. Die Illustrierten als Markt gibt es nicht mehr, nur die „Bunte“ ist übrig geblieben. „Stern“ und „Spiegel“ spielen und kämpfen seit drei Jahrzehnten in derselben Liga. Sei es beim Erwerb von teuren Buchrechten, der Aufdeckung von politischen Skandalen oder Abwerbung von Personal.

Man kann sich vorstellen, wie gern der „Stern“-Verleger G + J seine stärkere Stellung beim Konkurrenten „Spiegel“ gemeinsam mit der Mitarbeitergesellschaft in wichtigen Fragen ausspielen würde. Als da sind: die Bestellung des Chefredakteurs und des Geschäftsführers und die Entscheidungen über Investitionen und die Marktpolitik. Ganz zu schweigen von Synergien, zum Beispiel die Zusammenlegung von Verlagsabteilungen beider Objekte. Der Konkurrent wäre die Nummer zwei am „Spiegel“-Tisch, und der dritte Mann, die Augstein-Erben, gucken zu.

Nun soll das Kartellamt in Bonn entscheiden, ob „Stern“ und „Spiegel“ konkurrieren, ob G + J also bei einem zusätzlichen halben Prozent eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Sollte das Kartellamt die Wettbewerbsverschiebung und damit die neuen Machtverhältnisse billigen, hätte G + J sozusagen das verbriefte Recht, den entmachteten Augstein-Kindern für die restlichen, wertloser gewordenen Anteile ein Angebot zu machen. Würde man das ablehnen? Dann hätte der legendäre „Spiegel“-Geschäftsführer Hans Detlev Becker Recht behalten, der mir, als einem seiner Nachfolger, auf die Frage nach Bertelsmann (der G + J-Mutter) sagte: „Die kennen nur eins – alles uns“.

Augstein hat den Fehler, den er mit der Ein-Prozent-Verfügung gemacht hat, eingesehen. Zwei Jahre vor seinem Tod versuchte er, den Bertelsmann-Senior Reinhard Mohn dazu zu bewegen, auf diese Verfügung nicht zu bestehen. In einem Brief an den lieben, sehr verehrten Herrn Mohn beklagt er sich über die Versuche der Gütersloher, den Spiegel-Verlag „nach und nach unfreundlich zu übernehmen“. Eine ehrliche Antwort des Aufsichtsratsvorsitzenden von Bertelsmann lässt für den „Spiegel“ nichts Gutes ahnen. Gerd Schulte-Hillen verhehlt darin nicht, dass er „die Ausgangsposition für den ,Spiegel’ in der sich verändernden Medienwelt für schwierig halte“. Die Hartnäckigkeit, mit der G + J seitdem auf dem halben Prozent besteht, wird mit Vertragstreue begründet, lässt aber ein Interesse vermuten, das mit Begriffen wie Treue nicht viel gemein hat. Der Geist von Gütersloh weht über allem.

Er wehte nicht immer so. Die Beteiligung von G + J am „Spiegel“ wurde in den siebziger Jahren aus ganz anderem Interesse betrieben. Man suchte einen Gesellschafter, der Drucker war und sich verpflichtete, die Produktion jeder „Spiegel“- Ausgabe zu garantieren. „Spiegel“-Verlagschef Becker war nämlich der Gedanke unheimlich, ein Drucker (damals war das noch Springer) könnte den Druck einer Ausgabe des „Spiegel“ aus politischen Gründen verweigern.

G + J machte erst sehr spät von dieser „Pflicht“ Gebrauch und druckte zu Preisen, die trotz Schiedsgericht immer noch zu hoch waren. Verdiente also G + J schon am Druck des „Spiegel“ höchst erfreulich, war die jährliche Gewinnausschüttung ein warmer Regen. Der „Spiegel“ war eines der rentabelsten Presseobjekte, ein Viertel vom Gewinn kassierte G + J.

Dass das Geld so reichlich floss, verdankt G + J dem dritten „Spiegel“-Gesellschafter, den Mitarbeitern. Augstein hatte sie am Gewinn (aber auch am Verlust) der Hälfte seines Unternehmens beteiligt und ihnen den Status eines Gesellschafters gewährt, um im Haus Ruhe vor aufmüpfigen 68ern zu haben. Ungeduldig warten seitdem Jahr für Jahr die „Spiegel“-Mitarbeiter auf die Feststellung des Jahresergebnisses, um ihren Gewinnanteil sofort ausbezahlt zu bekommen, je nach Dienstalter sind das etliche Monatsgehälter. Ausbezahlt wird alles, was verdient wird, wie bei einer Musikkapelle, die abends das Geld verteilt, das sie tagsüber eingenommen hat.

Das „Spiegel“-Beteiligungsmodell hat einen Nachteil: Dem „Spiegel“ gehört nichts, Reservenbildung für schlechte Zeiten ist nicht möglich, an Investitionen zur Absicherung des Mono-Unternehmens oder an Wachstum ist überhaupt nicht zu denken. G + J war das sehr recht, den Mitarbeitern erst recht. Lediglich Rudolf Augstein sah den Mittelabfluss mit wachsender Sorge. Er fürchtete um den Bestand seines Lebenswerks und ließ ein Stiftungsmodell ausarbeiten. Augstein war bereit, seinen 25-Prozent-Anteil in die Stiftung einzubringen und den Mitarbeitern ihre Prozente auszuzahlen (hochgerechnet auf den durchschnittlichen Gewinn, steuerfrei). Diese Stiftung sollte verhindern, was heute droht: die Übernahme des „Spiegel“ durch irgendein Großunternehmen. Denn: Mit einer Dreiviertelmehrheit können die „Spiegel“-Mitarbeiter darüber abstimmen, ob sie ihre Rechte am „Spiegel“ verkaufen wollen. Wenn man auch am Verlust beteiligt ist, ein beruhigender Gedanke.

G + J hätte sich seinerzeit einer Stiftung nicht verweigert. Strikt dagegen aber waren die fünf „Funktionäre“ der Mitarbeitergesellschaft, die organisiert ist wie eine Kolchose: den Bauern gehört alles, aber das Sagen haben die Funktionäre. Genau das ist der Schwachpunkt in der Zusammensetzung der „Spiegel“-Gesellschafter. Die Vertreter der Mitarbeitergesellschaft werden periodisch gewählt, wie Klassensprecher oder Betriebsräte, menschliche Schwächen inklusive. Da kann man Glück haben (wie zurzeit), man kann aber auch Pech haben – wie Augstein in der Zeit seiner Stiftungsüberlegungen. Die Vertreter der Mitarbeitergesellschaft erkannten die doppelte Chance nicht: einmal die der „Spiegel“-Belegschaft, auf einen Schlag wohlhabend zu werden, zum anderen, einer unfreundlichen Übernahme durch einen Dritten den Riegel vorzuschieben.

Wenn das Kartellamt die Übernahme des halben Prozents erlaubt, also den Wettbewerb zwischen „Stern“ und „Spiegel“ nicht erkennt, ist nicht schwer vorauszusagen, was passiert: Wenn der dritte Gesellschafter, die Augstein-Kinder, keinen Einfluss mehr haben, bestimmen nur noch G + J und die Mitarbeiter. Dann hängt alles an der Standfestigkeit der fünf Vertreter von rund 800 Mitarbeitern. Noch ist die Skepsis gegen ein Großunternehmen in der „Spiegel“-Redaktion und auch im Verlag vorhanden. Eingeweihte hoffen, dass das so bleibt, hoffen aber vorerst auf das Kartellamt. Vorsorglich hat G + J schon mal angedeutet, dass sie gegen einen für sie ungünstigen Kartellspruch klagen werden. Aus Gütersloher Sicht allzu verständlich.

Der Autor arbeitete lange Jahre für Gruner + Jahr und war Geschäftsführer des Spiegel-Verlags. In dieser Zeit entwickelte er im Auftrag von Rudolf Augstein das Stiftungsmodell.

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