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Im Internetknast: Google stuft Seiten mit Urheberrechtsverstößen herunter

Der US-Suchmaschinenkonzern hat einen neuen Algorithmus gestartet. Seiten mit zweifelhaften Inhalten sollen im Ranking so heruntergestuft werden.

Die Webseiten waren durchaus vergleichbar. Sowohl über kino.to als auch über surfthechannel.com wurden illegale Kopien von Kinofilmen und TV-Serien angepriesen – und in beiden Fällen wurde damit viel Geld verdient. Aber noch etwas anderes verbindet die Seiten: Die Verantwortlichen wurden gefasst und zu schweren Strafen verurteilt. Am Dienstag wurde in Großbritannien erstmals ein Betreiber einer solchen Webseite zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Doch nicht nur die Gerichte machen zunehmend ernst, wenn es um organisierte Urheberrechtsverstöße geht. Auch die Suchmaschinenbetreiber unterstützen die Rechteinhaber. So hat Google angekündigt, von der kommenden Woche an einen Suchalgorithmus freizuschalten, mit dem Seiten mit zweifelhaften Inhalten im Ranking heruntergestuft werden.

Der Google-Algorithmus reagiert derzeit auf 200 unterschiedliche Signale, die sicherstellen sollen, dass die Internetnutzer das bestmögliche Suchergebnis erhalten. Nun kommt ein neues Signal hinzu: Anfragen von Rechteinhabern zur Entfernung von Suchergebnissen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten. Je mehr Anfragen und Hinweise auf zweifelhafte Inhalte bei Google eingehen, umso stärker wird ein Suchergebnis abgewertet und erscheint in der Liste der Suchergebnisse entsprechend tiefer, kündigte Amit Singhal von Google an. „Nur die Rechteinhaber wissen, welche Inhalte autorisiert wurden, und nur die Gerichte können entscheiden, ob das Copyright verletzt wurde“, erklärte der Entwickler. Google selber können nicht feststellen, ob eine Seite Urheberrechte verletzt oder nicht.

Tatsächlich sind die Voraussetzungen, dass das neue Signal in Googles Suchalgorithmus funktioniert, nicht schlecht. Von den Rechteinhabern erhielt Google allein in den letzten 30 Tagen Mitteilungen über 4,3 Millionen Internetadressen mit unzulässigen Inhalten. Anders gesagt: Google werden nun an einem Tag so viele Mitteilungen zugeschickt, wie im gesamten Jahr 2009.

Doch Herunterstufen heißt noch lange nicht, dass Seiten wie die Nachfolger von kino.to komplett aus der Google-Suche herausfallen. Dazu müssen die Portale in der Praxis erst durch juristische Verfahren geschlossen werden. So wie bei surfthechannel.com, für die der verurteilte 38-jährige Brite jetzt vier Jahre ins Gefängnis gehen muss. Seine Seite enthielt sowohl Links zu legalen wie auch zu illegalen Angeboten, mit gut 400 000 monatlichen Nutzern verdiente er rund 35 000 Pfund an Werbeeinnahmen im Monat.

Ärgern wird sich der Brite auch darüber, wie man ihm auf die Schliche kam. Ein Privatdetektiv gab sich als potenzieller Käufer von Eigenheimen aus. Einmal im Haus fotografierte er das Computerequipment des Webseitenbetreibers. Zusammen mit Informationen über sein Bankkonto konnte sich das Gericht ein Bild machen. Im Fall von kino.to hatte hingegen erst ein Insider auspacken müssen. Hohe Haftstrafen müssen allerdings auch die Betreiber von Kino.to verbüßen: Viereinhalb Jahre für den Gründer, drei Jahre und zehn Monate für den Chefprogrammierer und drei Jahre und fünf Monate für den Serverbeschaffer. Kurt Sagatz

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