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Im Visier: Datenschützer und Google streiten weiter

Ultimatum abgelaufen: Der Internetkonzern übergibt Street-View-Auto, aber keine Nutzerdaten

Nach der Panne um die Erfassung und Speicherung von WLan-Daten während der Kameraauto-Fahrten mit Googles umstrittenen Kartografie-Dienst Street View zeigt sich der Internetkonzern kooperationsbereit. Ein bisschen zumindest. Man werde dem zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar ein Street-View-Auto zur Verfügung stellen, teilte Google Deutschland am Donnerstag mit. Die Herausgabe einer Festplatte mit den Nutzerdaten verweigerte das Unternehmen jedoch unter Verweis auf „offene rechtliche Fragen“. Erst müsse gesichert sein, dass Google mit der Datenweitergabe an die Behörde nicht gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße, sagte eine Sprecherin. Dies lasse man derzeit von externen Anwälten prüfen. Das Unternehmen bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Weitergabe derartiger Nachrichteninhalte unter Strafe stellt.

Für den Datenschutzbeauftragten ist das keine Hürde: „Als Aufsichtsbehörde sind wir qua Gesetz bemächtigt, Telekommunikationsdaten zu überprüfen“, sagte Caspar. Die Behörde sieht aus diesem Grund ihre Forderungen nur zum Teil erfüllt. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft habe Caspar bestätigt, dass sie eine Übergabe nicht als strafbares Verhalten bewerten würde. Daher gebe es keine Gründe, der Datenschutzbehörde die Daten weiter vorzuenthalten.

Unabhängig von dieser Frage äußerte Caspar datenschutzrechtliche „Zweifel“. Google behaupte jetzt, die bei Street View gesammelten WLan-Daten zur Lokalisierung von Handys nutzen zu wollen. Dafür sei aber nur die sogenannte MAC-Adresse notwendig. Das Unternehmen habe jedoch darüber hinaus auch andere Informationen erhoben, etwa den frei wählbaren Namen des Funknetzes (SSID) und die Verschlüsselungsmethode. Was jetzt vor allem noch fehle, sagte Caspar dem Tagesspiegel, sei die Festplatte mit Originaldaten „zur exemplarischen Prüfung“.

Caspar hatte von Google mit einem Ultimatum, das Mittwochnacht auslief, die Herausgabe der bei Street View unerlaubt erhobenen Daten verlangt. Man wolle sich selbst ein Bild über das Ausmaß des Verstoßes machen. Bei Verweigerung der Auskunft kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro verhängen. Falls Firmen „vorsätzlich oder fahrlässig“ unbefugt personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, droht ihnen sogar eine Buße in Höhe von 300 000 Euro.

Google hatte vor zwei Wochen zugegeben, seit dem Jahr 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLan) miterfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für den in Deutschland umstrittenen Dienst Street View, für den es in zahlreichen Ländern ganze Straßenzüge fotografiert. Bei Bekanntwerden der Panne stellte Google zunächst sämtliche Fahrten ein. Nach einer Strafanzeige hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche Ermittlungen aufgenommen, über deren Stand keine Auskunft gegeben wird. Markus Ehrenberg

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