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In Hochglanz: Seehofer, Geliebte, Kind

Die frühere Geliebte des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer hatte nicht eingewilligt: Die "Bunte"-Fotos von Anette Fröhlich und ihrer Tochter erschienen ohne das Okay der Betroffenen. Nun schreitet Fröhlichs Anwältin ein.

Die Bilder in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“ sind unübersehbar. Sie zeigen Anette Fröhlich und ihre Tochter. Der Vater des Kindes ist der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, Anette Fröhlich war seine Geliebte. Die Beziehung ist längst bekannt gewesen, „Bunte“ veröffentlicht jetzt neue Bilder. Seehofer hatte sich nach dem Bekanntwerden offiziell von der Bundestagsmitarbeiterin in Berlin getrennt und sich zu seiner Familie in Bayern bekannt. Mit der aktuellen Bilderstrecke plus einschlägigem Text will die „Bunte“ den Nachweis führen, „dass der Ministerpräsident offenbar mehr an seiner süßen unehelichen Tochter und ihrer Mutter hängt, als die Öffentlichkeit ahnt.“

Weitere Fotos zeigen Seehofer beim Betreten des Appartementhauses in Berlin, in dem er wohnt, und Anette Fröhlich und ihre Tochter, wie sie das Haus betreten und verlassen. Beider Gesichter sind nicht „verpixelt“, sprich unkenntlich gemacht worden. Fotos von Seehofer und Fröhlich und/oder Kind gibt es nicht.

Der Medienanwalt Christian Schertz sagte dem Tagesspiegel, die Veröffentlichung von Fotos von Mutter und Kind sei regelmäßig rechtswidrig, wenn keine Einwilligung vorliegt. In einem derartigen Fall handele es sich sogar um „eine schwere Persönlichkeitsverletzung“. Weder Anette Fröhlich und schon gar nicht ihre Tochter seien Personen der Zeitgeschichte. Sie müsse eine Veröffentlichung nicht dulden, wenn sie dieser nicht zugestimmt hat.

Die „Bunte“-Redaktion in München hält sich bedeckt. Die Fotos seien der Zeitschrift angeboten worden, an dem Thema bestehe ein großes öffentliches Interesse, hieß es auf Anfrage.

Julia Bezzenberger, die Anwältin von Anette Fröhlich, will gegen die Veröffentlichung in der „Bunten“ gerichtlich vorgehen. Nichts davon sei genehmigt gewesen. 

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