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© picture alliance/dpa

Internet: Surfen auf Bewährung

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag spielen die neuen Medien eine herausragende Rolle. Daten von Netznutzern werden auch weiter auf Vorrat gespeichert.

Von Anna Sauerbrey

Die neue medienpolitische Hauptrolle spielt das Internet. Schon im Wahlkampf war das neue Medium ein großes Thema. Im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und FDP am Montag beschlossen haben, steht das Netz deutlich im Mittelpunkt. In dem Kapitel mit dem sperrigen Titel „Freiheit und Sicherheit durch Bürgerrechte und starken Staat“ geht es um Internetsperre und Vorratsdatenspeicherung, Urheberrechte und Online-Durchsuchung – Themen, die im Sommer viele Demonstranten auf die Straßen gelockt und der Piratenpartei Zulauf beschert hatten.

Auch Union und FDP standen sich teilweise diametral gegenüber. So hölzern der Titel des Kapitels zwar sein mag, spiegelt er doch das politische Spannungsfeld, in dem im Wahlkampf um die Netzpolitik gefochten wurde. Wie haben sich die Koalitionäre nun geeinigt? Was sagen Experten und Opposition zu den Kompromissen?

Internetsperren

Die Koalitionäre haben vereinbart, das sogenannte „Zugangserschwerungsgesetz“ nicht anzuwenden, jedenfalls nicht 2010. Das erst im Sommer beschlossene Gesetz sieht vor, dass Provider Nutzer, die kinderpornografische Seiten im Internet aufrufen, auf eine Seite mit einem Stoppschild umleiten. Das Bundeskriminalamt (BKA) sollte eine Liste von Seiten pflegen und an die Provider weiterleiten. „Diesem System mangelt es an Rechtsstaatlichkeit“, sagt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club. Außerdem seien die Sperren technisch leicht zu umgehen. Auch die FDP hatte im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt und es im Wahlkampf angegriffen. Sie konnte sich nun zumindest in Teilen durchsetzen. Statt kinderpornografische Seiten zu sperren, sollen sie nun direkt gelöscht werden. Hotlines nehmen bereits jetzt Hinweise entgegen und verhandeln direkt mit Providern das Löschen, auch international.

Das BKA dürfte diese Regelung allerdings als Rückschritt empfinden, hatte es doch das Gesetz zusammen mit Familienministerin Ursula von der Leyen angeregt. Die Befürworter hatten stets mit der Länge der Verfahren argumentiert, bis eine Seite auf einem Server im nichteuropäischen Ausland tatsächlich getilgt sei. Der Piratenpartei hingegen geht die Regelung im Koalitionsvertrag nicht weit genug. Dass das Gesetz nur ausgesetzt und nicht abgeschafft werde, sei „ein schlechtes Signal, auch wenn der Effekt ein guter ist“, sagt Nicole Hornung, Vorstandsmitglied der Piratenpartei.

Vorratsdatenspeicherung

Im Wahlkampf hatte die FDP gefordert, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Durchsetzen konnte sie nur einen Kompromiss. Mit dem umstrittenen Gesetz hatte die große Koalition eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Provider verpflichtet, die Zugangsdaten von Internetnutzern sechs Monate lang zu speichern und der Polizei zugänglich zu machen. Nach dem Willen der Koalitionäre soll der Zugriff des BKA auf die Daten nun bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt werden – auf „Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit“. Damit bleibt alles beim Alten. So zumindest die Einschätzung von Malte Spitz, der im Vorstand der Grünen für Medienpolitik zuständig ist, und von Kai Uwe Steffens, Pressesprecher der Bürgerinitiative AK Vorratsdatenspeicherung, einem der Kläger in dem Verfahren, das derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht läuft. Die Formulierung sei so schwammig, meint Steffens, dass die Daten auch weiterhin ohne Probleme genutzt werden könnten. „Wir haben erwartet, dass das Gesetz ganz ausgesetzt wird“, sagte Steffens. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte sich enttäuscht über die Passage.

BKA-Gesetz

Das ebenfalls umstrittene BKA-Gesetz, das der Polizei in seiner Fassung von 2008 unter anderem die Online-Durchsuchung von Computern ermöglicht, wird zunächst nicht revidiert. Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich, dass das Gesetz daraufhin zu überprüfen sei, „ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist“. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Online-Durchsuchungen gefordert.

Urheberrechte

Beim Schutz der Urheberrechte hatten FDP und CDU ähnliche Vorstellungen. Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Parteien zum bestehenden Urheberrecht und zu dessen Schutz. Das begrüßte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Es sei erfreulich, dass Schwarz-Gelb eine neue rechtliche Grundlage für Verlage schaffen wolle, um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern. Auch sei es „schlicht überfällig“, dass Journalisten sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar machen, wenn sie Material veröffentlichen, dass sie vertraulich bekamen, teilte der Verband mit. Dagegen sehen die Piratenpartei und die Grünen in den Passagen keinen Fortschritt. „Hier ist nichts darüber zu lesen, wie man einen Ausgleich zwischen Verbrauchern und Kreativen schaffen will“, sagte Malte Spitz von den Grünen.

Datenschutz

In Sachen Datenschutz sieht der Koalitionsvertrag vor, eine Stiftung einzurichten, die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit überprüft. Wie genau diese Stiftung organisiert wird, ist offenbar noch unklar. Das Vorhaben an sich aber begrüßte der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Ich bin ein großer Befürworter der Idee der Zertifizierung, weil sich so Datenschutz auch präventiv betreiben lässt“, sagte Peter Schaar. Überhaupt enthalte dieser Koalitionsvertrag deutlich mehr Stellungnahmen zu diesem Thema als der letzte und stimme ihn daher grundsätzlich optimistisch. Allerdings gelte es abzuwarten, ob die „ambitionierten“ Vorhaben tatsächlich auch umgesetzt würden.

Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen

Eine Entwurfsfassung des Koalitionsvertrags sah vor, dass Bund und Länder die Beteiligungen von Parteien an Medienunternehmen überprüfen. Dies schien vor allem gegen die SPD gerichtet zu sein, die über ihre Beteiligungsgesellschaft DDVG als einzige große Partei nennenswerte Anteile an Medien hält. Dieser Satz findet sich in der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags nicht mehr.

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