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Internet: Tagesschau.de passiert Drei-Stufen-Test

Verleger legen Beschwerde ein. Ihre Kritik: Der NDR versuche, den Rundfunkstaatsvertrag auszuhebeln.

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat tagesschau.de zu einem entscheidenden Schritt nach vorn verholfen. Der NDR-Rundfunkrat befürwortete in dem zur Genehmigung notwendigen Drei-Stufen-Test, das Onlineangebot ohne Einschränkungen zu genehmigen. Der Rundfunkrat vertrat in der am Freitag bekannt gewordenen Beschlussvorlage vom 4. Dezember 2009 die Auffassung, dass „der qualitative publizistische Beitrag von tagesschau.de die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt“. Denn sollte tagesschau.de eingestellt werden, könnten die kommerziellen Nachrichtenportale ihre Werbeerlöse lediglich um 3,9 Prozent steigern. Der NDR-Rundfunkrat empfiehlt , das Angebot als „nichtsendungsbezogenes Telemedium“ zu genehmigen, es wäre damit von vielen Einschränkungen durch den Rundfunkstaatsvertrag befreit. Über die umstrittenen Tagesschau-Apps für Smartphones wird nichts gesagt. Alle öffentlich-rechtlichen Onlineangebote müssen laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August 2010 dem Drei-Stufen-Test unterzogen werden.

„Die Zeitschriftenverleger werden diese Grenzüberschreitung der ARD nicht akzeptieren und alle politischen und rechtlichen Mittel dagegen in Bewegung setzen“, sagte Wolfgang Fürstner, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger. In einem Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU), der die Rechtsaufsicht für den NDR-Rundfunkrat hat, bat Fürstner um eine Prüfung und ein Einschreiten gegen die NDR-Pläne. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, kritisierte insbesondere, dass der NDR versuche, durch simple Umfirmierung von tagesschau.de zu einem „multimedialen Angebot“ die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags auszuhebeln. dpa/Tsp

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