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Interview: "Das Publikum wehrt sich"

Jutta Limbach, Vorsitzende des Medienrates der MABB, will nicht durch schärfere Gesetze mehr Qualität in den Medien einfordern.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg wird 25. Glauben Sie, dass es auch noch einen 50. Geburtstag geben wird?



Davon bin ich fest überzeugt. Dass es die Medienanstalten gibt, hat erstens mit dem föderalistischen Prinzip unserer Verfassungsordnung zu tun. Zum anderen hat das Gericht, dem vorzusitzen ich einige Jahre lang die Ehre hatte, festgestellt, dass die Konzeption der Gremien, die die Aufgabe haben, bei der Lizenzvergabe und der Aufsicht der privaten Rundfunkanbieter mitzuwirken, tatsächlich dafür sorgen kann, dass eine gleichgewichtige Medienvielfalt besteht. Diese Aufgabe wird in Zukunft keineswegs unwichtiger werden.

Medienaufsicht konzentrierte sich hauptsächlich auf die Vergabe von Lizenzen und die Überwachung von Werbe- oder Jugendschutzrichtlinien. Muss sie sich nicht umfassender medienpolitisch definieren, also stärker „politisieren“?

Da bin ich sehr skeptisch und auch gar nicht begeistert, eine solche Tendenz, über die manche tatsächlich nachdenken, zu unterstützen. Denn unser Grundgesetz hat zu Recht festgelegt – und unser Verfassungsgericht hat das zu Recht immer wieder unterstrichen –, dass wir die Bedingungen für Gedankenfreiheit und Meinungsfreiheit sichern müssen. Sowohl die Medienanstalt mit dem Direktor an der Spitze wie der Medienrat müssen sich davor hüten, in irgendeiner Weise steuernd auf die Medieninhalte einzuwirken. Deshalb denke ich, dass das Selbstverständnis der Vergangenheit, das immer auch in Zurückhaltung bestand, verdient, auch in der Medienzukunft gepflegt zu werden. Um nicht missverstanden zu werden: Das schließt nicht aus, dass wir uns an medienpolitischen Diskussionen beteiligen – ganz im Gegenteil!

Manche private Rundfunkveranstalter sehen sich da ungerecht behandelt. Sie haben mit der Werbekrise zu kämpfen und monieren, die Auflagen seien zu eng gefasst. Warum soll zum Beispiel ein Fernsehvollprogramm verpflichtet sein, Nachrichten zu senden?

Jetzt und in Zukunft gilt: Ein Rundfunkanbieter betreibt nicht ein gewöhnliches Wirtschaftsunternehmen. Er genießt ein besonderes Grundrecht, und das ist auch mit einem besonderen Auftrag verbunden. Das ist erst einmal die Grundbotschaft, die man ihm verdeutlichen muss. Wenn große Fernsehvollprogramme wie Sat 1 oder RTL verpflichtet sind, auch Nachrichten anzubieten, dann ist das kein Anachronismus, weil diese Sender Menschen anders und zum Teil sogar besser erreichen als andere. Da besteht die Hoffnung, dass derjenige, wie etwa der Taxifahrer, mit dem ich eben gekommen bin, der auf RTL-Radio gerade Musik hört, dann auch die bescheidenen Nachrichten zur Kenntnis nimmt, weil sie automatisch kommen. Alles andere setzt einen Umschaltimpuls oder einen weiteren Click auf dem Computer voraus. Man sollte also – schon wegen der generellen Bedeutung der Medien – nicht vorschnell darauf verzichten, nach wie vor auch von den privaten Anbietern eine gewisse Programmbreite zu verlangen.

Keiner kann eine lllustrierte verpflichten, Nachrichten anzubieten. Wenn Sie daran festhalten, dass Fernsehprogramme unbedingt Nachrichten senden sollen, dann also mit dem Hintergedanken, das Publikum ein wenig auszutricksen?


Nach wie vor finde ich wichtig, dass man auch die Privaten aufgrund ihrer Verbreitungsmöglichkeiten in die Pflicht nimmt. Aber ich sehe ein, dass das mehr eine Frage der politischen Bildung ist als eine alleinige Angelegenheit der privaten Rundfunkanbieter. Mit Recht hat Herr Ebeling, der Vorstandsvorsitzende der Pro Sieben Sat 1 Media AG, gefragt: Was wollt ihr denn eigentlich von mir, wenn die Zuschauer gar keine Nachrichten sehen wollen und glücklich sind, wenn ich sie nur mit Musik beriesele? Da sind wir an einem Punkt, den ich – wenn es um die Medienzukunft geht – besonders betonen möchte: Über die politische Bildung müssen wir darauf hinwirken, dass Zuhörer und Zuschauer auch das Bedürfnis haben, sich zu informieren, auch Wortsendungen zur Kenntnis zu nehmen. Da können wir auch als Medienrat und Medienanstalt einen Beitrag leisten. Richtig ist: Es kann nicht die Aufgabe der privaten Anbieter sein, Defizite der politischen Bildung aufzuholen, aber sie können als verantwortliche Programmgestalter eine Informationspflicht auch nicht einfach negieren.

Aber müsste die Medienaufsicht bei Trash und schlimmen programmlichen Verfehlungen nicht viel stärker durchgreifen?

Dass ich nicht für Durchgreifen bin, sehen Sie schon daran, dass ich nicht dafür bin, etwa durch schärfere Gesetze mehr Qualität einzufordern. Das gelingt in der Regel nicht. Die Weisheit der Medienanstalten und Medienräte liegt gerade in den mehr mittelbaren Wegen. Wir sollten auch die Zivilgesellschaft nicht vergessen. Nehmen wir das Beispiel der RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“. Die hat doch zu einer breiten Diskussion in breiten Kreisen der Bevölkerung geführt. Es wurde deutlich: Auch bei den Zuschauern privater Programme gibt es Schmerzgrenzen, und wenn die erreicht sind, wehrt sich das Publikum. Natürlich war dies gerade bei den Kleinsten der Fall, die besonders schutzbedürftig sind.

Selbst kleine Lokalzeitungen stellen heute Bewegtbilder ins Internet, machen de facto Fernsehen, und Nachrichtenredaktionen der Fernsehsender stellen eine Art Zeitung im Internet her. Ist da überhaupt noch Regulierung möglich? Treten wir nicht einfach in eine ungewisse Medienzukunft ein?

Aber wir sollten die begrenzte Kapazität des menschlichen Aufnahmevermögens in Rechnung stellen. Der User kann einfach nicht eine Unzahl von Medien gleichzeitig und nebenher wahrnehmen. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch die Marktkräfte nicht vernachlässigen. Dem Angebot von Bewegtbildern sind Grenzen gesetzt. Dass jede Frauenzeitschrift, die Bewegtbilder ins Internet einstellt, mit einer Zuseherschaft rechnen kann, die etwa mit den großen TV-Sendern vergleichbar wäre – da gibt es viele übertriebene Hoffnungen und Ängste.

Kaum einem Anbieter von journalistischen Inhalten gelingt es, im Internet Geld zu verdienen. Es wird über mangelnden Leistungsschutz geklagt.

Beim Leistungsschutzrecht muss man neu nachdenken, wie man da helfen kann. Sicher müssen wir auch über „paid content“ nachdenken. Der Sender Timm denkt zum Beispiel gerade darüber nach, seine Inhalte von vornherein bezahlen zu lassen. Selbstverständlich muss ich auch bezahlen, wenn ich mir das BGB auf mein iPhone laden möchte. Guido Westerwelles Credo, dass sich Leistung lohnen muss, muss auch im Netz gelten. Kreativität muss sich auszahlen. Wenn das nicht der Fall ist, dann stirbt der Ehrgeiz, etwas Neues schaffen zu wollen. Das kann uns nicht gleichgültig lassen. Darum ist die Bezahlung des Journalismus eine Schlüsselfrage für die Medienzukunft.

Die Fragen stellte Bernd Gäbler.

Biografie

Jutta Limbach, geboren 1934 in Berlin, ist seit 2008 Vorsitzende des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MAAB). Die Juristin arbeitete von 1972 bis 1999 als Professorin an der FU Berlin und von 1989 bis 1994 als Senatorin für Justiz. Sie war Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und des Goethe-Instituts. Wichtigste Aufgaben der Medienanstalt und seiner Organe sind die Zulassung und Beaufsichtigung privater Radio- und Fernsehveranstalter sowie Förderung und Ausbau der Rundfunkversorgung.

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