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Hans-Peter Buschheuer soll Journalistenverband Berlin-Brandenburg führen.

© picture alliance / dpa

Journalistenverband Berlin-Brandenburg: Hans-Peter Buschheuer soll neuer Vorsitzender werden

Der ehemalige Chefredakteur des "Berliner Kurier" ist bislang einziger Kandidat für den Vorsitz des Journalistenverbandes Berlin-Brandenburg

Hans-Peter Buschheuer soll neuer Vorsitzender des Journalistenverbandes Berlin-Brandenburg (JVBB) werden. Der 62-jährige Journalist bestätigte dem Tagesspiegel am Dienstag, dass er der Anfrage, sich beim Verbandstag am 2. Dezember zur Wahl zu stellen, gerne nachkommen wolle. Bisher ist Buschheuer der einzge Kandidat für die Nachfolge des derzeitigen JVBB-Vorsitzenden Alexander Fritsch, der sich im November zum Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) wählen lassen will. Selbst wenn Fritsch nicht DJV-Chef werden sollte, wird er sein bisheriges Amt abgeben.

Hans-Peter Buschheuer, geboren im niederbayerischen Mallersdorf, war zwischen 1991 und1992 Chef vom Dienst der Berliner Boulevardzeitung „Super!“. Danach und bis 1999 arbeitete er in gleicher Funktion für die Springer-Zeitung „B.Z.“, ehe er Chefredakteur des Kölner Boulevardblatts „Express“ wurde.

2003 Rückkehr nach Berlin als Chefredakteur des „Berliner Kuriers“ und gesamtverantwortlicher Chefredakteur für den Kaufzeitungsverbund „Berliner Kurier“ und „Hamburger Morgenpost“; beide Boulevardblätter gehören seit Januar 2009 zur Zeitungsgruppe M. DuMont Schauberg in Köln.

Im März dieses Jahres wurde Hans-Peter Buschheuer dann von seinen Aufgaben entbunden. DuMont Schauberg gab „unterschiedliche Auffassungen zur Weiterentwicklung der Marke“ zur Begründung für die Trennung an, unter anderem soll Buschheuer der Ausgründung seiner Redaktion widersprochen haben. Mit deren Herauslösung aus der MDS-Tochter Berliner Verlag sollten Einsparungen erzielt werden.

Hans-Peter Buschheuer befindet sich wegen seiner Kündigung mit dem ehemaligen Arbeitgeber M. DuMont Schauberg in juristischen Auseinandersetzungen, im Dezember nun soll es einen ersten Gerichtstermin geben. Joachim Huber

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