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Jugendschutz: Pinkelfleck in DSDS erregt Medienwächter

Der ominöse Fleck auf der Hose eines „Superstar“- Kandidaten von Dieter Bohlen hat ein Nachspiel. Die deutschen Medienwächter beanstandeten am Donnerstag, dass die erste Folge der neuen Staffel der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ in ihrer Wiederholung am 9.

Der ominöse Fleck auf der Hose eines „Superstar“- Kandidaten von Dieter Bohlen hat ein Nachspiel. Die deutschen Medienwächter beanstandeten am Donnerstag, dass die erste Folge der neuen Staffel der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ in ihrer Wiederholung am 9. Januar im Tagesprogramm gegen die Bestimmungen des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz verstoßen habe.

7,37 Millionen Zuschauer wurden zunächst im Abendprogramm vom 6. Januar Zeugen, wie Chefjuror Dieter Bohlen sich über einen Kandidaten lustig machte, der mit sichtlich durchnässter Hose zum Vorsingen antrat. Bohlen erläuterte ihm detailliert, wie man sich auf der Toilette zu verhalten habe, damit solch ein Malheur vermieden werde. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten monierte, dass diese Szene in ihrer Wiederholung die Entwicklung von Kindern unter zwölf Jahren beeinträchtigen könne.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, das Selbstkontrollorgan der Privatsender, hatte die ihr vor der Ausstrahlung vorliegende Folge zuvor für das Abend- und das Tagesprogramm freigegeben. Warum, konnte die KJM nicht sagen. Die KJM hält es aber für „dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutz-Kriterien zu sprechen.“ Im Zentrum der KJM-Kritik steht jedoch die „redaktionelle Gestaltung durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.“ Mit einem Bußgeld wie 2008 muss RTL diesmal jedoch nach KJM-Angaben nicht rechnen. dpa/Tsp

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