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Videospieler

© pa/dpa

Jugendschutz: Spielen verboten

Der Jugendschutz wird novelliert. Kein Daddeln in Kaufhäusern vor 15 Uhr, fordern Experten. Anderen geht das nicht weit genug

Für Christian Pfeiffer ist die Sache klar. „Der Jugendschutz bleibt ein zahnloser Tiger“, sagt der Direktor des Kriminologischen Instituts Niedersachsen. Daran ändert sich auch nichts, wenn Jugendliche, wie von der Innenministerkonferenz Ende der Woche gefordert, erst nach 15 Uhr in Elektromärkten und Kaufhäusern Computer spielen dürfen.

„Das ist ein sinnvoller Vorschlag, aber es wird Schuleschwänzen nicht verhindern“, sagt Pfeiffer. Von Onlinespielen wie „World of Warcraft“, die ab zwölf Jahren freigegeben sind, gehe eine echte Gefahr aus. Es sei zwar nicht so brutal wie beispielsweise der „Pate“, aber es hat keinen Anfang und kein Ende. Belohnt wird derjenige, der länger spielt. „Das verführt Jugendliche zu exzessivem Genuss und kann in die Abhängigkeit führen. Solche Spiele müssen verboten werden, aber der Staat schaut nur zu“, sagt Pfeiffer, der immer wieder vom Bundesfamilienministerium als Experte zu Rate gezogen wird.

Und es scheint, als hätte Ursula von der Leyen, die Bundesfamilienministerin, auf Pfeiffer gehört. Zumindest hat sie einen Vorschlag zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt, der zurzeit im Deutschen Bundestag diskutiert wird. Alterskennzeichnungen auf Computerspielen im Elektromarkt sollen größer und sichtbarer werden. Und die Indizierungskriterien sollen verschärft werden. „Die Kennzeichnung ist auch mit der Lupe kaum zu erkennen“, beklagte sich von der Leyen im Deutschen Bundestag.

Auch das Thema jugendliche Testkäufer, für die sich auch Pfeiffer starkmacht, sind nicht ganz vom Tisch. „Wenn es genaue Kriterien gibt, könnte es sinnvoll sein, 16- oder 17-Jährige als Testkäufer einzusetzen, um zu überprüfen, ob das Alter an den Kassen kontrolliert wird“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Jugendschutzexperte Jürgen Kucharczyk.

Auf große Kritik stoßen die Vorschläge nicht, nur gehen sie vielen nicht weit genug oder am Ziel vorbei. „Es macht keinen Sinn, den Verkauf von Spielen zu verbieten, die man problemlos aus dem Internet herunterladen kann. Hier wird ein trügerischer Eindruck von besserem Jugendschutz erweckt“, sagt Christoph Waitz, FDP-Medienexperte. Auch der ehemalige Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Klaus Spieler, kritisiert die Richtung der Jugendschutzdebatte: „Es ist schon merkwürdig, wenn wir uns auf die altersgerechte Abgabe der Spiele im Laden konzentrieren und ausblenden, dass man online oder über ausländischen Versandhandel jedes Spiel problemlos erwerben kann.“ Wichtiger sei es, dass Eltern und Schulen lernen, richtig mit dem Medium umzugehen.

1,3 Milliarden Euro hat die Computerspielbranche im vergangenen Jahr umgesetzt. Das meiste Geld verdient sie immer noch mit dem Verkauf von Spielen im Geschäft. Aber auch der Onlinehandel wird interessanter. Dort gelten jedoch andere Altersrichtlinien. Sie richten sich nach den USK-Angaben auf den physischen Datenträgern im Laden. „Wenn es die aber gar nicht gibt, weil das Spiel nur als Download im Netz zur Verfügung steht, können wir keine Altersangaben machen“, sagt Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktiver Unterhaltungssoftware. „Es wäre sinnvoller, erst mal die Altersvergabe im Netz zu regeln, als das Jugendschutzgesetz zu ändern, weil wir dann auch unsere vorhandenen technischen Alterssperren einsetzen könnten“, sagt Wolters.

Jugendschutz bezieht sich aber nicht nur auf den Schutz vor pornografischen und gewaltverherrlichenden Bildern und Spielen. Es geht auch um Fragen des Datenschutzes. „Über die Gefahren im Internet kann gar nicht genug informiert werden“, heißt es beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er warnt Kinder und Jugendliche regelmäßig vor der Selbstentblößung in den Internetforen. „Den Jugendlichen ist gar nicht klar, wo ihre Bilder und Texte landen können und ob der künftige Arbeitgeber nicht später bei einer Bewerbung danach suchen lässt“, warnen die Datenschützer der Länder und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Allerdings müssen sie genauso regelmäßig eingestehen, dass die Appelle zumeist ungehört verhallen.

Bei der Sensibilisierung sehen die Experten nicht nur Eltern und Schulen gefordert. Inzwischen fange das noch früher an, in Kindergärten und Vorschulen. Und natürlich müssten die Anbieter von Internetgemeinschaften mehr tun. „Es spricht generell nichts gegen eine Mitgliedschaft in einem solchen Internetnetzwerk, solange klar ist, dass es keinen Grund gibt, alle seine Daten ins Netz zu schreiben“, erklärt der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Problematisch wird es, diese Forderungen und Appelle in Gesetzestexte zu gießen, zumal vieles davon Ländersache ist. Dabei gibt es auf Länderebene durchaus Handlungsvorschläge. So fordert der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix: „Der Datenschutz muss zum Schulfach erklärt werden.“ Zusammen mit dem Berliner Landesprogramm jugendnetz-berlin.deveranstaltet Dix am kommenden Dienstag in der Urania ein Werkstattgespräch zum „Datenschutz im Internet“. Dann soll auch die Idee eines solchen Schulfachs diskutiert werden.Unterstützt wird er vom Experten Kucharczyk.

Der zunehmende Datenhunger der Internetanbieter bringt die Verbraucherschützer in Rage. „Von den Kindern werden vielfach weit über Gebühr Daten abgefragt“, bemängelt die für den Bereich Telekommunikation und Internet zuständige Juristin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Carola Elbrecht. Unvermindert würden Kinder und Jugendliche im Internet abgezockt, beispielsweise auf Seiten wie hausaufgaben.de. In dieser Altersgruppe dürften generell nur die Daten abgefragt werden, die für die Nutzung der Plattform unbedingt erforderlich seien, so die Juristin, die dafür plädiert, auf Werbung in diesen Internetforen grundsätzlich zu verzichten. Hilfreich wären zudem allgemein verbindliche Standards und unabhängige Zertifizierungen der Internetangebote für Jugendliche.

Der Jugendschutz kann überdies hilfreich für das Image sein. Zumindest hofft das offensichtlich der Berliner Radiosender Kiss FM, der in der Vergangenheit durch eher krawalliges Auftreten aufgefallen ist. Wie Kiss-FM-Geschäftsführer Christian Schalt jetzt gegenüber dem Medienfachblatt „Funkkorrespondenz“ erklärt hat, habe der Sender mit Rechtsanwalt Helmut G. Bauer nun einen eigenen Jugendschutzbeauftragten benannt, obwohl dies weder der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch die Landesmedienanstalt vorschreibt. Kiss FM wolle „wieder verstärkt mit journalistischen, kreativen Inhalten im Markt erfolgreich sein“, sagte Geschäftsführer Schalt.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte Kiss FM im November 2007 die Sendelizenz nur um zwei Jahre statt der beantragten sieben Jahre verlängert und erklärt, dass die „weitere Entwicklung des Programms“ verfolgt würde. Gründe dafür gab es durchaus. So war der Sender, der sich speziell an jüngere Radiohörer aus der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen wendet, in der Vergangeheit mit zwei PR-Aktionen negativ aufgefallen. Die dazugehörenden Slogans lauteten wenig jugendfrei „Wir brechen die Zehn Gebote“ und „Titte melde dich“.

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