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Kampf um Klage: Gebührenzahler verärgert über Karlsruhe

Das Gericht lehnt Verfassungsbeschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer zum Rundfunkbeitrag ab. VDGN- Präsident bezeichnete die Ablehnung als "unfaßbar". Der Verband will es erneut versuchen.

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Beschwerde des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) gegen den seit 1. Januar erhobenen Rundfunkbeitrag abgelehnt (Aktenzeichen 1BvR 1700/12). Der VDGN monierte laut eigener Pressemitteilung in der Beschwerde vor allem die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfangreichen Datenerhebungen, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei den Meldebehörden durchgeführt würden. Nach VDGN-Angaben wurde die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den „Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde“ nicht gerecht werde. Eine weitere Begründung habe das Gericht nicht gegeben.

VDGN-Präsident Peter Ohm sagte, „diese Ablehnung ist unfassbar, zumal schon eine erste Verfassungsbeschwerde unseres Verbandes gegen den neuen Rundfunkbeitrag auf gleiche Weise im Februar abgewimmelt worden ist. Es sieht so aus, als wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Rundfunkbeitrag nicht inhaltlich beschäftigen will.“ Der Verband sei sich sicher, alle formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde erfüllt zu haben. Der VDGN werde aber nicht aufgeben und demnächst eine Normenkontrollklage gegen die Beitragssatzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erheben. Ausdrückliches Ziel sei es dabei, das Bundesverfassungsgericht wieder mit der Frage des neuen Rundfunkbeitrags und der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu befassen.

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