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Medien: Karlsruhe berät über Gerichts-TV: Warten auf das Urteil

Dürfen sie - oder dürfen sie nicht? Seit Dienstag wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage des privaten Nachrichtensenders n-tv verhandelt, der fordert, in Zukunft Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal zuzulassen.

Dürfen sie - oder dürfen sie nicht? Seit Dienstag wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage des privaten Nachrichtensenders n-tv verhandelt, der fordert, in Zukunft Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal zuzulassen. Gerichtsöffentlichkeit müsse heutzutage auch Fernsehöffentlichkeit bedeuten, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Karl-Ulrich Kuhlo während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Er versicherte, sein Sender sei nicht auf Spektakuläres aus, sondern wolle seriös und sauber Bericht erstatten. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss, sagte dagegen, rechtspolitische Dinge interessierten das Publikum wenig. "Hier sollen Verhandlungen zur Show herabgestuft werden."

Das Justizministerium ist da offenbar anderer Ansicht: Der Ministeriumsvertreter in Karlsruhe, Eberhard Siegismund, hielt Ausnahmen vom geltenden Drehverbot dagegen für vorstellbar. Für Straf- und Zivilrechtsverfahren lehnte er Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal aber ab: "Die Beteiligten sollen sich auf die Verhandlungsführung konzentrieren können und nicht darauf, wie sie auf ein Millionenpublikum wirken."

Die Bedenken der Richtervereinigung werden vor allem durch die amerikanischen Gerichts-Sender genährt. Dementsprechend warnte Voss davor, dass durch eine Aufhebung des Drehverbots die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten stark eingeschränkt werden würden.

Mit Interesse beäugen indes auch die Verantwortlichen des Ereigniskanals Phoenix die Verhandlung. Programmgeschäftsführer Klaus Radtke erklärt gegenüber dem Tagesspiegel, dass er sich vorstellen könnte, Verhandlungen auf Phoenix zu übertragen - "und zwar zivil-, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fälle, die gesellschaftspolitische Bedeutung haben. Und natürlich auch nur dann, wenn die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht verletzt werden." Etwaige Haftungsklagen oder Genehmigungsverfahren für Atomkraftwerke fallen aus Sicht von Radtke in diese Kategorie.

Das Bundesverfassungsgericht selbst lässt bereits seit 1998 zu, dass über die Urteilsverkündungen live berichtet werden darf. n-tv hat bislang nur dreimal davon Gebrauch gemacht. Als der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf dieses geringe Interesse anspielte, entgegnete Kuhlo: "Wir sind kein reines Gerichtsfernsehen und haben abzuwägen." Das bisherige geringe Interesse bedeute nicht, dass man nur auf spektakuläre Szenen aus dem Gerichtssaal aus sei.

mh

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