Karlsruher Klärung : Urteil stärkt Freiheit des Rundfunks

05.01.2011 19:15 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Radio-Senders im Jahr 2003 für rechtswidrig erklärt. Der Anlass für die Polizeiaktion sei nicht schwerwiegend genug gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt. Damit sei gegen gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen worden, entschied das höchste Gericht nach Angaben vom Mittwoch in Karlsruhe. Die Polizei hatte im Oktober 2003 die Räume des Hamburger Kanals Freies Sender Kombinat (FSK) durchsucht und Dokumente beschlagnahmt. Der Sender hatte einen Beitrag über angebliche Übergriffe von Polizeibeamten bei einer Demo gesendet. Der Moderator spielte darin Mitschnitte von Telefongesprächen zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einem Sendermitarbeiter vor.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, ließ die Redaktion von der Polizei durchsuchen. Das Landgericht befand die Beschlagnahmung von Aktenordnern mit Redaktionsunterlagen als rechtens. Dem widersprach das Verfassungsgericht. Demnach war die Veröffentlichung der Telefongespräche nicht besonders schwerwiegend, außerdem habe sich der gesuchte Journalist selbst gemeldet.dpa/Tsp

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