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Medien: Kein Grundversorgungsauftrag: Zeitungsverleger kritisieren ZDF

Die künftige Zusammenarbeit des ZDF mit dem Internet-Anbieter T-Online verstößt nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen geltendes Recht. Die ab August geplante Zulieferung von Nachrichten der "heute"-Redaktion an T-Online dürfe nicht vollzogen werden, sagte BDZV-Vizepräsident Richard Rebmann am Dienstag in Düsseldorf.

Die künftige Zusammenarbeit des ZDF mit dem Internet-Anbieter T-Online verstößt nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen geltendes Recht. Die ab August geplante Zulieferung von Nachrichten der "heute"-Redaktion an T-Online dürfe nicht vollzogen werden, sagte BDZV-Vizepräsident Richard Rebmann am Dienstag in Düsseldorf. Der Verlegerverband argumentiert auf der Basis eines neuen, medienrechtlichen Gutachtens. Demnach gerate das ZDF mit T-Online in einen Bereich von Internet-Zugangsdienstleistung und elektronischem Handel, in dem die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt nichts zu suchen habe. Im Internet gebe es auch keinen Grundversorgungsauftrag, wie dies ZDF-Intendant Dieter Stolte behauptet habe. Einblendungen der Online-Adresse des neuen Angebots wären überdies ein unerlaubter Sponsoring-Hinweis, so der BDZV.

Die Kritik wies Intendant Stolte daraufhin als "durchsichtiges wie untaugliches Manöver" zurück. Dem ZDF sei im Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich erlaubt worden, Mediendienste "mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt" anzubieten.

Die Zeitungsverleger appellierten an den Gesetzgeber, der "unrechtmäßigen Expansion" von ARD und ZDF im Internet einen Riegel vorzuschieben. Sollten die Appelle nichts fruchten, würden die Verleger notfalls auch eine Verfassungsklage anstrengen, so BDZV-Vizepräsident Rebmann.

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