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Kindesmisshandlung?: „Super Nanny“ vor Gericht

Es soll um nicht weniger als die Menschenwürde im Fernsehen gehen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht demnächst mit der „Super Nanny“ beschäftigt.

Aufhänger ist eine Szene aus der RTL-Sendung, in der eine Mutter ihre Tochter mehrfach geschlagen und beschimpft habe. Das sei von der „Super Nanny“ selbst als „Kindesmisshandlung“ bewertet worden, sagte Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). „Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde.“

Die LfM verhängte auf Geheiß der Kommission Jugendmedienschutz ein Bußgeld gegen RTL in Höhe von 15 000 Euro. Dagegen reichte der Sender Klage ein. Brautmeier will nun ein Grundsatzurteil, um „Kriterien und größere Klarheit für unsere Aufsichtsarbeit“ zu bekommen. RTL hat sich mittlerweile entschieden, das Bußgeld zu zahlen. Dies sei aber nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen, sagte RTL-Sprecher Christian Körner. Der Sender habe „die Menschenwürde von niemandem verletzt.“ RTL habe sich aber mit der niedersächsischen Landesmedienanstalt und mit der Kommission Jugendmedienschutz darauf geeinigt, dass Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio ein Gutachten erstelle, das künftig Orientierung fürs Programm geben soll. sop/dpa

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