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Medien: Lafontaine und die „Privatjet-Affäre“ „BamS“ kontert Gegendarstellung

In zweiter Instanz wurde „Bild am Sonntag“ dazu verurteilt, gestern auf den Seiten 1 und 4 eine Gegendarstellung abzudrucken. Darin steht: „Lafontaine: Ich habe nicht gelogen!

In zweiter Instanz wurde „Bild am Sonntag“ dazu verurteilt, gestern auf den Seiten 1 und 4 eine Gegendarstellung abzudrucken. Darin steht: „Lafontaine: Ich habe nicht gelogen!“. Auf Seite 4 widerspricht der Politiker der Darstellung, wonach „BamS“ im Wahlkampf ein Interview mit ihm abgesagt haben soll, weil Oskar Lafontaine darauf bestanden habe, mit einem Privatjet aus Mallorca eingeflogen zu werden. Er habe dies nicht gefordert. Die Redaktion schreibt, sie bleibe bei ihrer Darstellung.

Der Abdruck der Gegendarstellung allein ist nicht ungewöhnlich. Anders der Umgang mit ihr. Direkt daneben, auf Seite 5, veröffentlicht „BamS“ ein Interview mit Matthias Prinz. Auf die Frage: „Beweist eine Gegendarstellung, dass eine Zeitung falsch berichtet hat?“ antwortet der Medienanwalt: „Nein.“ Chefredakteur Claus Strunz sagte dem Tagesspiegel: „Unsere Branche geht viel zu beschämt und verklemmt mit Gegendarstellungen um. Ziel des Interviews war, unseren Lesern zu erklären, was eine Gegendarstellung bedeutet.“ Eine Unterlassungserklärung hat „BamS“ nicht abgegeben. In diesem Fall geht es tatsächlich um die Frage von Wahrheit oder Unwahrheit. Sie wird erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. usi

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