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"Fragen muss man auch in Sachsen stellen dürfen!" - ein Protestschild liegt auf dem Tisch der Verteidigung im Prozess gegen zwei Journalisten, die über die so genannte "Sachsensumpf"-Affäre berichtet hatten.

© dpa

Landgericht Dresden: Freispruch für Journalisten im Sachsensumpf-Prozess

Das Landgericht Dresden entlastet zwei Reporter, die über Verdacht der Korruption und der Bildung krimineller Netzwerke berichtet hatten. Sie sollten Geldstrafen zahlen.

Zwei wegen ihrer Berichte zum sogenannten Sachsensumpf angeklagte Journalisten aus Leipzig sind freigesprochen worden. Das Landgericht Dresden hob ein Urteil des Amtsgerichts von 2010 auf.

Damit folgte die Strafkammer der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuvor Geldstrafen von je 6.000 Euro wegen übler Nachrede und Verleumdung gefordert.

Die 37 und 42 Jahre alten freiberuflichen Journalisten hatten 2008 über den so genannten Sachsensumpf berichtet. Für einen ZEIT- ONLINE-Beitrag aus Sachsen hatten Sie wegen übler Nachrede eine Geldstrafe von je 2.500 Euro Strafe erhalten. In dem Bericht ging es um den Verdacht krimineller Netzwerke und der Bestechung in Leipzig Anfang der 1990er Jahre.

Geheime Akten des Verfassungsschutzes

Das Thema war 2007 in Sachsen aufgekommen, als Details aus geheimen Akten des Verfassungsschutzes öffentlich wurden. Auch Justiz und Politik sollten demnach beteiligt gewesen sein. Experten zufolge waren diese Akten aber aufgebauscht worden.

Die nachfolgenden Ermittlungen zu darin aufgelisteten Fällen brachten keine Ergebnisse. Mit den Vorgängen beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtages.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, tst

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