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Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

© dpa

Leistungsschutzrecht: Bundesregierung beschließt Urheberrecht für Verlage im Netz

Journalistische Angebote im Internet sollen besser geschützt werden. Verlage können dafür von Google & Co. Geld fordern. Nach heftiger Kritik werden Blogger im neuen Gebührenmodell aber verschont.

Internet-Suchmaschinen sollen in Deutschland für die Bereitstellung von Presseartikeln im Netz Lizenzgebühren an die Verlage zahlen. Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin verabschiedet wurde und nun in den Bundestag kommt. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google und gewerbliche Nachrichtenauswerter, die Texte wie Suchmaschinen aufbereiten.

Google sprach von einem „schwarzen Tag“ für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer, wie Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte. „Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.“ Auch die Piraten und die Grünen lehnen das neue Gesetz ab. Die Verleger hatten die Novelle begrüßt.

Regierungssprecher Steffen Seibert wies darauf hin, dass etwa Blogger, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private Nutzer von der Zahlungspflicht ausgenommen seien. Die Verfasser der Artikel sollten an den neuen Gebühren beteiligt werden. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) erklärte, das neue Recht sei ein „wichtiges Signal für den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet“. Presseverleger bekämen ein rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte.

Für Verleger wird nun der Journalismus auch im Internet auf eine sichere Rechtsbasis gestellt. Der Entwurf könne als ausgewogen bezeichnet werden, erklärten die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Video: Google und Co. sollen künftig zahlen

Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte dagegen den Alleingang der Bundesregierung, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussende. „Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht. Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“ Mit dem neuen Gesetz sollen Verlagshäuser an den Einnahmen der Suchmaschinen teilhaben. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Heute sehen sich ... Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht.“ Das reine Verlinken von Artikeln wird vom dem neuen Gesetz nicht erfasst, es geht vor allem um die Textanreißer („Snippets“), mit denen Portale wie Google News auf die Berichte auf den Verlagsseiten hinweisen. Schwarz-Gelb hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag von 2009 angekündigt. Die Verlegerverbände hatten die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.

In ersten Entwürfen des Justizministeriums war vorgesehen, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen sollten. Dies wurde nach heftiger Kritik jedoch fallengelassen.

Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach Angaben eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten liege bei nur 1,1 Prozent, heißt in einer Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG. (dpa)

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