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Medien: Lizenz zum Recherchieren

Gesetzesentwürfe zum Schutz der Pressefreiheit

Warum ist die Pressefreiheit in Not geraten? Die Frage stellte Heribert Prantl, Innenpolitikchef der „Süddeutschen Zeitung“ am Montagabend zum richtigen Zeitpunkt. Der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte zu einer Diskussion über Pressefreiheit geladen. Wenige Stunden zuvor hatte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ ihre Liste veröffentlicht, wonach Deutschland in Sachen Pressefreiheit nurmehr auf Platz 23 rangiert. 2002 lag Deutschland noch auf Rang 7, 2003 belegte es den achten, 2004 den elften und 2005 den 18. Platz. Als Gründe für das Abdriften werden Abhöraktionen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Beschlagnahmungen, Hausdurchsuchungen bei Journalisten genannt – 180 zählt der Deutsche Journalistenverband seit 1987. Betroffene Redaktionen wie jene von Jürgen Offenbach, Chefredakteur der „Stuttgarter Nachrichten“, klagen über Schikanen, verunsicherte Journalisten, aber auch Informanten, die fürchten, enttarnt zu werden.

Der Zeitpunkt der Debatte war aber auch deshalb passend, weil der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwoch zwei Gesetzesentwürfe berät, die den Informantenschutz und die Sicherung der Pressefreiheit zum Ziel haben.

Wer als Staatsbediensteter vertrauliche Unterlagen an Dritte weitergibt, begeht eine Straftat. Leistet ein Journalist aber tatsächlich Beihilfe zu dieser Straftat und begeht eine weitere, wenn er Unterlagen erhält und daraus Informationen veröffentlicht? Sowohl der Grünen-Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit in Straf- und Strafprozessrecht“ als auch der FDP-Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der Pressefreiheit“ sollen Journalisten besser vor der Überwachung ihrer Telekommunikationsverbindungen schützen. VDZ-Justiziar Dirk Platte begrüßte den Vorstoß als „längst überfällige Änderung in der Strafprozessordnung.“ Journalisten müssten mit anderen Berufsgeheimnisträgern gleichgestellt werden.

Zu ausufernd sei mittlerweile auch der Persönlichkeitsschutz, sagte Prantl. Juristische Abwehr belastet einen Redaktionsetat schnell um einen fünfstelligen Eurobetrag. Da scheue auch eine große Zeitung den Gerichtsweg durch mehrere Instanzen und verzichte lieber mal auf die Veröffentlichung eines Artikels. Dass in wachsendem Maß selbst seriöse Berichterstattung nicht mehr möglich ist, sei eine nicht minder große Gefahr für die Pressefreiheit. usi

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