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Logout: Internetsperren für Piraten in Frankreich

In Deutschland wird über den Internet-Ausschluss für die illegalen Downloader diskutiert, im Nachbarland wird er praktiziert.

Nun soll es ernst werden. 60 französischen Sündern droht eine Internetsperre, wie sie ähnlich auch in Deutschland diskutiert wird. Die französischen „Piraten“ sind zum wiederholten Mal beim illegalen Herunterladen von Musikstücken oder Filmen ertappt worden und müssen nun damit rechnen, dass die Behörde für die Verbreitung von Werken und den Schutz von Urheberrechten im Internet (Hadopi) rechtlich gegen sie vorgeht. Es ist das erste Mal, dass die 2009 gegründete Institution zur Tat schreitet. Dazu bedient sich Hadopi eines dreistufigen Verfahrens. Wird ein Internetnutzer zum ersten Mal erwischt, wird er auf sein Vergehen hingewiesen und aufgefordert, sich in Zukunft seine Kopien auf legale Weise gegen Entgelt zu verschaffen. Im Wiederholungsfall erhält der Missetäter eine energischer formulierte Ermahnung. Wer ein drittes Mal erwischt wird, muss damit rechnen, dass die Behörde bei der Justiz Sanktionen gegen ihn erwirkt. Sie können vom maximal auf einen Monat befristeten Abschalten bis hin zu einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro reichen.

Nach Angaben der Hadopi haben die von ihr beauftragten Kontrollgruppen seit Oktober 2010 bis Mitte dieses Jahres 18 Millionen Verstöße gegen den Urheberschutz im Netz konstatiert. 900 000 Rechtsverletzer konnten identifiziert werden. In 470 000 Fällen wurden erste Mahnungen per E-Mail verschickt. An 20 000 Nutzer wurden Abmahnungen nach der zweiten Stufe adressiert. 60 notorischen Wiederholungstätern droht jetzt die Sperre, über die ein Gericht entscheiden muss.

Bei 18 Millionen festgestellten Verstößen gegen das Urheberrecht im Verlauf eines Jahres erscheint die Zahl von 60 Fällen, in denen die Justiz eingeschaltet werden soll, im Verhältnis zum Aufwand gering. Die Hadopi-Chefin Mireille Imbert-Quaretta rechtfertigte das magere Ergebnis jedoch damit, dass mit dem abgestuften Vorgehen in erster Linie „pädagogische“ Ziele erreicht werden sollen.

Ihre Behörde muss allerdings auch mit der geringen Kooperationsbereitschaft der Internetfirmen fertigwerden. Diese sind zwar per Gesetz verpflichtet, Daten zu speichern und auf Verlangen der Justiz herauszugeben, sie wollen aber keinesfalls Polizeidienste für die Behörde leisten. Hans-Hagen Bremer/Paris

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