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Medien: Mach’ dir kein Bild

Medienverbände kritisieren Gesetz zum Schutz vor Spannern

Beim Umziehen hinterm Baum oder im Duschraum des Schwimmbads – es gibt genügend Situationen, in denen man sich zwar in der Öffentlichkeit bewegt, aber eigentlich nicht gesehen werden will. Die Angst, in so intimen Situationen auch noch fotografiert zu werden, ist groß. In letzter Zeit wächst sie aber noch. Der Grund: Die rasende Verbreitung von Foto-Handys. Rechtlich bewegen sich die Alltagspaparazzi mit den Kleinstkameras in einer Grauzone. Bislang ist es nur verboten, entsprechende Fotos zu verbreiten. Die bloße Aufnahme ist hingegen straffrei. Um das zu ändern, haben die Bundestagsfraktionen von SPD, FDP und Bündnisgrünen einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeitet. An sich eine sinnvolle Änderung, doch in der geplanten Form droht das Gesetz, nicht nur Spannern das Handwerk zu legen – sondern auch Journalisten.

„Schutz vor Spannern ja, aber nicht auf Kosten der Pressefreiheit“, unter diesem Motto hat ein Bündnis von Medienverbänden (unter anderen ARD, ZDF, Deutscher Presserat) seinen Protest gegen den Gesetzesentwurf organisiert. Die Medienvertreter fürchten, dass das Gesetz die Möglichkeiten für investigativen Journalismus stark eingeschränken könnte. Tatsächlich werden nach dem Gesetzesentwurf vor allem Aufnahmen von Personen, die sich in Wohnungen oder sonstigen „gegen Einblick besonders geschützten“ Räumen bewegen, unter Strafe gestellt. Oben- Ohne-Fotos von Claudia Schiffer, wenn sie sich in ihrem eingezäunten Garten aufhält, wären demnach verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt – aber eben auch Aufnahmen von Treffen zwischen Regierungsvertretern und Waffenhändlern, wenn sie in Privatwohnungen stattfinden.

Medienverbände fordern deshalb eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs. Bilder, die „berechtigten öffentlichen Interessen“ wie der Aufdeckung von politischen Skandalen dienen, sollen sowohl in Herstellung als auch Verbreitung erlaubt sein. „Ohne eine Änderung würde mit dem Gesetz das Kind mit dem Bad ausgeschüttet“, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV).

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, kann den Protest nicht nachvollziehen: „Wir wollen Frauen besser vor Spannern in Umkleidekabinen und Wohnungen schützen. Welches öffentliche Interesse kann da eine Ausnahme rechtfertigen?“ Investigativer Journalismus sei nach wie vor möglich, das Gesetz betreffe nur die Intim-, nicht die Privatsphäre. „Salopp gesagt: Solange Agenten nicht miteinander ins Bett gehen, sind Fotos von konspirativen Treffen auch weiterhin erlaubt“, meint Montag.

Der Berliner Medienrechtler Christian Schertz bewertet das Gesetzesvorhaben anders. „In der bestehenden Form stellt der Entwurf alle Aufnahmen von Personen, die sich in Wohnungen aufhalten, unter Strafe, da diese nunmal zum höchstpersönlichen Bereich gehören.“ Eine Differenzierung zwischen Privat- und Intimsphäre sei dort nicht gegeben; das Gesetz würde über seinen eigentlichen Regelungsbereich hinausschießen. Nach Schertz’ Einschätzung könnte die Regelung nicht einmal ihren eigentlichen Zweck, den Schutz vor Spannern in der Öffentlichkeit, erfüllen. Schließlich würden nur Aufnahmen aus geschlossenen Räumen bestraft. „Ich rechne damit, dass das Gesetz wenig Bedeutung in der Praxis haben wird“, sagt Schertz. Wie können Spanner belangt werden, ohne die Arbeit von Journalisten einzuschränken? Eine Möglichkeit wäre nach Ansicht der Gesetzesgegner die Verschärfung des Kunsturhebergesetzes. Dieses Gesetz regelt, dass Aufnahmen nur mit Zustimmung der Fotografierten verbreitet werden dürfen. Die Ausnahme sind Personen der Zeitgeschichte. In diese Kategorie fallen auch Menschen, die in politische Skandale verwickelt sind. Wenn die Ausnahme weiter besteht, würde das um ein Herstellungsverbot ergänzte Kunsturhebergesetz genug Schutz bieten.

Hannah Pilarczyk

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