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Medien: Medienwächter prüfen RTL-Sendung

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat ein Verfahren gegen die RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“ eingeleitet. Die NLM will klären, ob Moderatorin Vera Int-Veen ohne Erlaubnis die Wohnung einer Frau betreten hat.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat ein Verfahren gegen die RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“ eingeleitet. Die NLM will klären, ob Moderatorin Vera Int-Veen ohne Erlaubnis die Wohnung einer Frau betreten hat. „Für uns ist die Frage, ob journalistisch exakt gearbeitet worden ist“, sagte eine NLM-Sprecherin. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt worden seien.

In der fraglichen Folge soll Int-Veen einem minderjährigen Jungen zwar ein „Ja“ zum Betreten der Wohnung entlockt haben. Es sei aufgrund des Rohmaterials aber auch möglich, dass der Junge eine ganz andere Frage bejaht habe, erklärte die NLM. Die Mutter sei zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend gewesen.

Sollten journalistische Grundsätze verletzt worden sein, wäre eine formelle Beanstandung möglich, aber kein Bußgeld. RTL hat bis Ende August Zeit für eine Stellungnahme. Der Sender erklärt, dass die Moderatorin von einer Tochter der Frau begleitet worden sei. Zu möglichen Schnittfehlern hatte der Sender mitgeteilt: „Sollte im Rahmen der Produktion eine Szene nicht korrekt geschnitten worden sein, wird es die entsprechende Konsequenz innerhalb des Produktionsteams haben.“ Andreas Maisch

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