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Medien: Meinungswächter überprüfen Telekom-TV

Leiser, aber anhaltender Kritik und immer wieder auftauchenden Fragen nach ihrer Existenzberechtigung sieht sich die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) ausgesetzt. Aufgabe der KEK ist es, die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen zu überprüfen.

Leiser, aber anhaltender Kritik und immer wieder auftauchenden Fragen nach ihrer Existenzberechtigung sieht sich die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) ausgesetzt. Aufgabe der KEK ist es, die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen zu überprüfen. Dabei erregte die KEK besonders in den vergangenen Monaten Aufmerksamkeit.

Anlass war die Ablehnung des Kaufs der Fernsehgruppe ProSiebenSat 1 durch die Axel Springer AG – der erste Negativbescheid überhaupt seit Bestehen der KEK – sowie kurze Zeit danach die Genehmigung der vollständigen Übernahme des Nachrichtensenders n-tv durch die RTL-Gruppe von Bertelsmann. In beiden Fällen legte die KEK ein zuvor nie erprobtes und zugleich umstrittenes Rechenverfahren zugrunde, mit dem sie die von Print-, Online- und TV-Sendern ausgehende Meinungsmacht in Zuschaueranteilen zu messen versuchte.

Seither wird diskutiert, ob die KEK den veränderten Bedingungen im Medienmarkt noch gerecht wird. Einige Experten fordern mit Blick auf Vorbilder im Ausland eine gemeinsame Aufsicht mit wirksamen Kontrollmöglichkeiten. Die KEK argumentiert hingegen, ihre Praxis nach geltender Rechtsprechung reiche völlig aus.

In ihrem Tätigkeitsbericht, den die KEK am Dienstag vorstellte, verzeichnet die Kommission für den Zeitraum Juli 2005 bis Juni 2006 erneut einen starken Anstieg bundesweit verbreiteter, privater Fernsehangebote von 95 auf nunmehr 112 Programme. Erstmals wurden auch Lizenzen für die Übertragung von Programmen per Mobilfunktechnik im DMB-Standard (Digital Multimedia Broadcast) beantragt. Als problematisch erweist sich die wachsende Bedeutung von Plattformbetreibern wie Arena. So stellt sich in Kürze für die KEK auch die Frage, ob wegen der Bundesliga-Übertragung via Internetfernsehen der Rechteinhaber Deutsche Telekom als Plattformbetreiber einzuordnen ist. Dies würde mit dem Grundsatz der Staatsferne im Rundfunk kollidieren. Der zunehmend sich erweiternde Fernsehbegriff ist eine Herausforderung für die KEK. Die Kommission ist sich jedoch sicher, auch ihr gerecht zu werden und verweist darauf, dass es bislang keine einvernehmlichen Vorschläge für Alternativmodelle gibt. usi

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