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MELDEN, ANMELDEN, NACHMELDEN: Nur die Katze Milli ist raus

Gutachten für ARD und ZDF sagt: Datenschutz und Haushaltsabgabe sind kompatibel. Trotz neuer Rundfunkgebühr werden die GEZ-Fahnder nicht arbeitslos.

Am Datenschutz wird die neue Haushaltsabgabe nicht scheitern. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das Hans Peter Bull, der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, im Auftrag von ARD und ZDF erstellt hat. 2013 soll an die Stelle der bisherigen Rundfunkgebühr, die an den Besitz eines Empfangsgerätes geknüpft ist, die Haushaltsabgabe treten, die jeder Wohnungsinhaber (respektive Mieter) und jeder Eigentümer einer Betriebsstätte an die öffentlich-rechtlichen Sender wird zahlen müssen. Dieser Beitrag soll die jetzige Gebühr von 17,98 Euro pro Monat nicht überschreiten. Die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sei „gerechter als das bisherige Recht, und sie ist auch zweckmäßig“, sagte Bull.

Mit dem Systemwechsel ist ein einmaliger Abgleich der Meldedaten bei den Ämtern mit den Bestandsdaten der Anstalten vorgesehen. Gegen dieses Verfahren gab es datenschutzrechtliche Bedenken, die Bull in seinem Gutachten ausgeräumt haben will. Prinzipiell sei nichts dagegen einzuwenden, dass die Sender und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Daten von Beitragszahlern speichern und verarbeiten, sagte Bull bei der Vorstellung seiner Expertise am Montag in Berlin. Die Rechte der einzelnen Betroffenen würden nur in ganz geringem Maße berührt, „dies ist zulässig“, sagte Bull. Der Kritik, es entstünde zukünftig ein „zentrales Melderegister“ bei der GEZ (die aktuell 42 Millionen Gebührenzahler-Konten führt), hielt er entgegen, „dass der Datenbestand der Rundfunkanstalten gerade nicht von anderen Interessenten genutzt werden kann, sondern nur dem Zweck der Beitragserhebung dient“.

Auch sei nicht erkennbar, wie die „Beitragsschuldner“ ohne die bisher gespeicherten Daten und den Abgleich ermittelt werden sollen. Gerade die Ermittlung von Schwarzhörern und Schwarzsehern sei im Sinne der Beitragsgerechtigkeit.Bislang zahlen nach Anstaltsangaben rund 90 Prozent derer, die zahlen müssten. Mit der Haushaltsabgabe soll die „Quote der Ehrlichen“ angehoben werden.

Überraschenderweise sind die Justiziare von ZDF, Carl-Eugen Eberle, und Südwestrundfunk, Hermann Eicher, davon nicht überzeugt. Eicher meinte, dass „höchstens von einem Prozent mehr ausgegangen wird“. Beide Juristen nehmen im Verbund mit Bull an, dass Gebührenbeauftragte weiter eingesetzt werden könnten. Auch die Haushaltsabgabe wird die ungeliebten „GEZ-Fahnder“ nicht überflüssig machen. Immerhin, „niemand soll sich drücken können“, wie Bull sagte. ZDF-Justiziar Eberle betonte, die „Vollzugseffizienz“ werde künftig höher sein. Kuriositäten seien bald ausgeschlossen: „Manche Leute haben ihr Haustier als GEZ-Teilnehmer angemeldet“, nannte SWR-Justitiar Eicher als Beispiel. Für Boulevardzeitungen seien Schlagzeilen wie „Katze Milli bekommt Post von der GEZ“ ein gefundenes Fressen.

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner und Konstantin von Notz kritisierten, dass die Daten der Meldebehörden bei der GEZ bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürften. Auch dürfe die GEZ ohne Kenntnis der Betroffenen auf Daten öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen zugreifen. Auch müsse der Austausch von Daten unter den Anstalten verhindert werden. Joachim Huber

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