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Medien: Mit harten Bandagen

Von konstruktiver Kritik bis Polemik: Debatten um das neue Pressefusionsrecht

Warum Wernhard Möschel so spricht wie er spricht, könnte man mit seiner Herkunft erklären und als bayerisch-deftig bezeichnen. Ihm den Hang zur Polemik nachzusagen, wäre auch nicht falsch. Möschel ist der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministerium – genauer: er ist scheidender Vorsitzender dieses Gremiums. Am Donnerstag lud er die Presse ein, um ein Gutachten zu präsentieren, das sich gegen den am Vortag im Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zur Lockerung der Pressefusionskontrolle richtet. Vor allem ging es Möschel offensichtlich aber darum, Minister Wolfgang Clement (SPD) zu verunglimpfen.

Als „wettbewerbspolitische Lachnummer“, „Super-Gau“, „Groteske“ und „Farce“ bezeichnete Möschel den Regierungsentwurf, zudem sprach er von „handwerklicher Schlamperei“. Auch sprach er Clement jede Urteilsfähigkeit ab. Als ehemaliger Journalist sei er von „Herzensangelegenheiten“ getrieben anstatt von Fakten. Die von ihm forcierten Änderungen der Pressefusionskontrolle müssten vom Tisch. „Um eine ministerielle Gesichtswahrung zu ermöglichen“, könne man ja eine „hochrangige Kommission“ einsetzen, die „zwei Jahre nachdenkt und das Vorhaben dann endgültig beerdigt“, sagte Möschel voller Ironie. Um Missverständnissen vorzubeugen, hatte er alle Beschuldigungen schriftlich dokumentiert und das dreiseitige „persönliche Statement“ an die anwesenden Journalisten als Beigabe zum eigentlichen Gutachten verteilt. Clement wollte diese Äußerungen am Donnerstag nicht kommentieren. „Möschels polemische Ausdrucksweise spreche für sich selbst und damit gegen ihn“, lautete die Reaktion aus dem Wirtschaftsministerium.

Inhaltlich verweist das Gutachten bereits alle Voraussetzungen, auf der der Regierungsentwurf basiert, ins Reich der Fabeln. Es gebe keine strukturellen Probleme bei Zeitungen, stellte der Wissenschaftliche Beirat fest. Wenn die Zeitungen ihr Rubrikengeschäft ans Internet verlieren, durch die Privatsender Anteile am Werbemarkt eingebüßt haben und die Leserschaft veraltet und abnimmt, dann liege das allein daran, dass die Verlage sich nicht an die begrüßenswert neue Wettbewerbssituation angepasst hätten. Die Tatsache, dass ein „Handelsblatt“, eine „Süddeutsche Zeitung“ und ein Springer-Verlag nach Verlusten wieder Gewinne machen, beweise, dass die Ursache der finanziellen Krise das Missmanagement der Verlage sei. „Es wäre ein falsches Signal für die Zukunft“, würde Missmanagement belohnt, indem sich die Wettbewerbspolitik an den Verlagen mit den größten Schwierigkeiten ausrichten.

Der Beirat empfiehlt daher, das bestehende Gesetz nicht zu verändern. Unabhängig von gesetzgeberischen Änderungen könnten allerdings Sanierungsfusionen weniger restriktiv gehandhabt werden.

Noch vor der Sommerpause wird der Regierungsentwurf den Bundesrat passieren. Die Entscheidung des Bundestags soll planmäßig nach der Sommerpause fallen, so dass die Gesetzesnovelle im Herbst in Kraft treten könnte.

In der Vorbereitung der Bundesratentscheidung veranstaltete die FDP am Donnerstag ein Kolloquium, in dem mehrere Verlage, das Kartellamt und der Verlegerverband gehört wurden. Einhellig richtete sich die Kritik gegen zwei noch unzureichend definierte Klauseln, die verhindern sollen, dass eine Fusion zweier Verlage zu einem marktbeherrschenden Unternehmen ohne Not und aus rein strategischer Taktik erfolgt. Ansonsten spalteten sich die Interessen. Der Geschäftsführer der „FAZ“ will Lockerungen der Pressefusionskontrolle nur für mittelständische Verlage gelten lassen, während der Chef des Kartellamts wiederholte, es müsse alles bleiben, wie es ist. Zugleich beteuerte er unter Widerspruch der Teilnehmer, weitgehende Kooperationen zwischen Verlagen ermögliche das Kartellamt schon jetzt. Wenn dies so sei, schlug der Springer-Vertreter vor, könnte man diese Kooperationen zwischen weiterhin konkurrierenden Verlagen doch auch gesetzlich festschreiben.

Der Ehrenpräsident des Bundesverbands der Zeitungsverleger sprach sich für den Referentenentwurf aus, da er Einsparungen auf Verlagsseite ermögliche, die verhindern, dass „als letzte Rationalisierungsmöglichkeit“ die Redaktionen ausgedünnt werden. Die andere Möglichkeit, gab der Chef der WAZ zu bedenken, sei es, bei Regionalblättern die Mantelredaktionen zu minimieren und den Politikteil nur noch mit Agenturmaterial zu füllen. Es sei doch besser, durch eine Fusion auf Verlagsebene Geld zu sparen, um so die Eigenständigkeit der Redaktionen erhalten zu können. Ohne sie sei kein Qualitätsjournalismus und damit keine publizistische Vielfalt zu möglich. Und genau dies sei schließlich das Ziel des Regierungsentwurfs.

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