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''Münchner Erklärung'': Online-Erklärung der Verlage: Zu weit oder nicht weit genug?

Die Verlage wollen die "geplante Expansion von ARD und ZDF ins Internet" begrenzen. Die Rundfunkhäuser haben das Papier zur Kenntnis genommen, sprechen aber von einem Saure-Gurken-Zeit-Manöver.

Die am Donnerstag in Berlin veröffentlichte „Münchner Erklärung“ trägt viele Unterschriften, darunter die von Hubert Burda, dem Verleger und Präsidenten des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, von Springer-Chef Mathias Döpfner, vom Gruner + Jahr-Vorstandsvorsitzenden Bernd Kundrun sowie von weiteren Unterzeichnern der Verlagsgruppen Ippen, Ganske und Madsack. Mit der Erklärung wollen sie die „geplante Expansion von ARD und ZDF ins Internet“ begrenzen, indem sie neue „Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier, unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk“ festlegen. Dazu gehört: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen ausschließlich auf Bewegtbild und Ton setzen, auf Werbefinanzierung oder andere kommerzielle Finanzierungsformen verzichten und sich nicht an privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. Daneben enthält die Erklärung Forderungen zum Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages: ARD und ZDF sollen in ihren Onlineangeboten nur Inhalte konkreter Sendungen behandeln dürfen, die zudem nicht länger als sieben Tage nach deren Ausstrahlung vorgehalten werden.

Die Rundfunkhäuser haben das Papier zur Kenntnis genommen: „Die Münchner Erklärung ist schon heute ein Papier von gestern“, erwiderte ZDF-Intendant Markus Schächter. „Es verkennt grandios, wo die eigentliche Gefahr für die Zukunft unserer Medienordnung droht. Sie droht von internationalen Megaplayern wie Google, Yahoo oder Gasprom-Media.“ Für den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff ist die Erklärung „ein Saure-Gurken-Zeit-Manöver mit bekannten Forderungen“.

Was dem einen zu weit geht, reicht anderen bei Weitem nicht aus: Der Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger BDZV bemängelt an der „Münchner Erklärung“, dass darin wichtige Themen nicht behandelt werden. „Im Grundsatz geht das Papier in die richtige Richtung“, sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff, „es fehlen jedoch Aussagen zur Lokalberichterstattung“. Der Verband kämpft dagegen, dass beispielsweise der WDR in elf Lokalredaktionen Textnachrichten für deren Telemedien-Angebote erstellt, erklärte Wolff. sag

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