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Nackte Brüste, feuchte Hosen, Verwesung: Jugendschützer belangen und kritisieren Privat-TV

Die RTL-2-Dauerreihe „Big Brother“ hat in den Augen der deutschen Medienaufsicht gegen den Jugendschutz verstoßen.

Eine Folge der immer um 19 Uhr von RTL 2 ausgestrahlten Containershow „Big Brother“ habe im ersten Quartal zwei Frauen unter der Dusche gezeigt, wobei der Bildschnitt „ausschließlich auf deren Brüste“ ausgerichtet gewesen sei, wie die Kommission für Jugendschutz (KJM) am Mittwoch in München mitteilte. Dadurch seien die Frauen „als bloße Objekte“ dargestellt worden.

Gegen den Sender werde nun ein Beanstandungsverfahren eingeleitet, das mit einer Geldbuße enden kann, hieß es. Problematisch sei besonders in diesem Fall die „Entwicklungsbeeinträchtigung“ jüngerer Zuschauer von unter zwölf Jahren in der Tageszeit zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends, hieß es.

Mit einer Geldbuße muss auch der Sender Focus TV Gesundheit im Pay-TV-Angebot von Sky Deutschland rechnen, weil die zweiteilige Dokumentation „Die Rätsel der Toten“ eine hohe Anzahl an drastischen Bildern von verwesenden Leichenteilen oder Leichen gezeigt habe.

Die KJM kritisierte auch eine Folge der mittlerweile abgeschlossenen RTL-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“, die im RTL-Tagesprogramm wiederholt wurde. In ihr hatte sich Chefjuror Dieter Bohlen mit deutlichen Worten über einen Kandidaten mokiert, der einen auffallend feuchten Fleck auf seiner Hose hatte. RTL habe in der Inszenierung den Eindruck vermittelt, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren. Zu einem Verfahren gegen den Kölner Privatsender werde es aber nicht kommen, da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Folge vorab anders bewertet und fürs RTL-Tagesprogramm freigegeben hatte. dpa/Tsp

Big Brother, Jugendschutz

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