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Medien: Nein!

Roger de Weck über öffentliche Gelder für Zeitungen Die Printmedien sind in der Krise. Vor allem die Einbrüche im Anzeigengeschäft sorgen für Probleme; auch rigides Sparen und Entlassungen bringen nicht unbedingt schwarze Zahlen.

Roger de Weck über öffentliche Gelder für Zeitungen

Die Printmedien sind in der Krise. Vor allem die Einbrüche im Anzeigengeschäft sorgen für Probleme; auch rigides Sparen und Entlassungen bringen nicht unbedingt schwarze Zahlen. Gestern berichteten wir über Gespräche der „Frankfurter Rundschau“ mit der hessischen Landesregierung über eine Landesbürgschaft. Falls es dazu kommen sollte: Was würde das bedeuten? Für die Unabhängigkeit der Presse? Für die Begehrlichkeiten anderer Zeitungen?

Die „Frankfurter Rundschau“ („FR“) ist zu wichtig, als dass sie untergehen darf. Heißt das, der Staat soll helfen? Soll das Land Hessen für diese Zeitung bürgen? Die Antwort ist nein.

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet“, besagt das Grundgesetz. Die Medien haben damit ein „Abwehrrecht“ – gegen staatliche Eingriffe. Wie verhält es sich aber, wenn ein Blatt wünscht, dass der Staat interveniert? Aus dem Publizistischen soll er sich zwar heraushalten, aber mit einer Bürgschaft (und mittelbar also mit Steuergeldern) einspringen. Er soll eventuell zahlen, aber keinesfalls befehlen.

Wirklich? Der Empfänger wird gegenüber dem Geber, der obendrein Retter ist, schon etwas gehemmt sein. Selbst wenn es der „FR“Redaktion gelingt, von ihrer finanziellen Abhängigkeit gänzlich abzusehen, wird sie bei der Leserschaft an Kredit verlieren. Vor allem wäre die von der Geschäftsführung der „FR“ nicht beantragte, aber erhoffte Bürgschaft durch das Land Hessen ein Verstoß gegen das Grundgesetz. 1989 kam das Bundesverfassungsgericht zum Schluss: Förderungsmaßnahmen des Staats seien nur zulässig, wenn jede Einflussnahme auf den Inhalt unterbleibe und zudem der Wettbewerb nicht verzerrt werde. Das Pendant zum „Abwehrrecht“ sei der Anspruch der Konkurrenz auf Gleichbehandlung.

Eine Landesbürgschaft an die „FR“ wäre ein Präzedenzfall; notfalls könnte in Hessen die (wie alle Blätter unter Druck stehende, jedoch solide) „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sich darauf berufen. Jedenfalls stiege der Druck, andere Zeitungen zu subventionieren. Dieses Domino-Spiel darf nicht anfangen. „Die Förderung einzelner gefährdeter Zeitungen bleibt im Wesentlichen außerstaatlichen Institutionen überlassen“, folgert der Jurist Rudolf Wendt, Autor einer Studie über „Staatliche Maßnahmen zur Erhaltung der Meinungsvielfalt“ (jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek).

In der Krise wächst der Druck, nicht nur in Deutschland. Der Schweizer Verlegerverband zum Beispiel ist „nicht mehr grundsätzlich“ gegen direkte Pressehilfen, die er früher ablehnte. Aber krasse Fehlentwicklungen der Branche in Staaten wie Frankreich oder Österreich, die ihre Zeitungen direkt bezuschussen, sprechen gegen den Einstieg in eine Spirale ohne Ausstieg. Die „FR“ muss und kann woanders Geld finden.

Der Autor ist Publizist in Berlin und Zürich.

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