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GEZ: In Zukunft gibt es für jeden Haushalt dieselbe Abgabe. Dagegen klagt ein Bayer.

© dpa

Neue GEZ-Gebühr: Klage gegen Gleichmacherei

2013 müssen alle Haushalte dieselben Rundfunkgebühren zahlen- egal ob sie überhaupt und wie viele Fernsehgeräte, Radios, internetfähige Computer und Handys sie besitzen. Das will ein Bayer verhindern und klagt.

Die erste Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag liegt vor. Eine Privatperson hat sie im Juli beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht. Er will damit gegen das neue Finanzierungsmodell für ARD und ZDF vorgehen, das 2013 die bisher gerätebezogene Gebühr durch eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ersetzt.

„Der Kläger rügt, dass die in der Bayerischen Verfassung garantierten Grundrechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die neue Haushaltsabgabe verletzt werden“, sagte Dagmar Ruderisch, Generalsekretärin und Richterin am Bayerischen Verfassungsgericht und bestätigte damit einen Bericht der „Funkkorrespondenz“.

Insgesamt würden in der Klage vier Paragrafen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beanstandet, der den Modellwechsel regelt. Im Kern geht es dem Kläger nach Angaben von Ruderisch darum, dass künftig alle Haushalte die Abgabe in Höhe von 17,98 Euro zahlen müssen – egal ob sie überhaupt und wie viele Fernsehgeräte, Radios, internetfähige Computer und Handys sie besitzen.

Das verletze nach Ansicht des Klägers den Gleichheitsgrundsatz. Er fordere, dass mehr differenziert werden müsse. Weiter halte er die Regelungen für Unternehmen für verfassungswidrig sowie Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen, die im Rundfunkbeitragstaatsvertrag festgeschrieben sind. Die Höhe der Beiträge für Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Angestellten pro Betriebsstätte (ohne Auszubildende). Zehn Staffelungen sind vorgesehen, so „Funkkorrespondenz“.

Der Bayerische Landtag, die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Rundfunk müssten nun bis Herbst eine Stellungnahme abgeben, anschließend dürfe sich dazu auch der Kläger noch einmal äußern. Dann müssen die Verfassungrichter entscheiden. „Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht abzusehen“, sagte Ruderisch. Die Klage könnte sich aber bis 2013 hinziehen. Jedoch hat der zuständige Rechtsausschuss im Bayerischen Landtag den Klageantrag in einer ersten Stellungnahme bereits als unbegründet eingestuft, berichtet die „Funkkorrespondenz“.

Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann jedermann eine Popularklage einreichen, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht, so das Fachmagazin. Grundsätzlich seien solche Verfahren für den Kläger kostenfrei. Für die Klage müsse kein Anwalt eingeschaltet werden.

Weder beim Berliner noch beim Brandenburger Verfassungsgerichtshof sind bisher Klagen gegen die Haushaltsabgabe eingegangen. Im vergangenen Jahr war der Rundfunkbeitragstaatsvertrag von allen Landesparlamenten verabschiedet worden, nachdem ihn die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer im Dezember 2010 unterzeichnet hatten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass es noch weitere Klagen gegen das neue Finanzierungsmodell geben wird. Spätestens ab 2013.

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