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Das neue Modell will weg von den Geräten.

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Neues Modell: Gutachten: Neue Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe

Die Rundfunkgebühr soll grundlegend reformiert werden - weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe. Das ist der Vorschlag des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof, der ein entsprechendes Rechtsgutachten erstellt hat.

Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Derzeit ist die Rundfunkgebühr an die Empfangsgeräte gekoppelt.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF begrüßten die Reformvorschläge, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurden. Nun wollen die Ministerpräsidenten der Länder in einer Sitzung am 9. Juni über das weitere Vorgehen beraten. SPD und Union sind sich weitgehend einig und unterstützen eine Haushaltsabgabe.

"ARD und ZDF sehen einen Handlungsbedarf, um der Erosion bei den Gebühreneinnahmen entgegenzuwirken", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung beider Sender, die derzeit jährlich mit rund sieben Milliarden Euro Gebührengeldern finanziert werden. Für eine Neuordnung brauche man ein "verfassungsfestes Modell". Kirchhofs Gutachten weise in die richtige Richtung.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sagte: "Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben." Nun sei der Gesetzgeber gefragt, ein zukunftsfähiges Modell auszuarbeiten. Erst danach könne die ARD die neue Rundfunkgebührenordnung abschließend beurteilen. ZDF-Intendant Markus Schächter ergänzte, es sei nun Sache der Politik, aus der Expertise ihre Schlüsse zu ziehen.

Seit Jahrzehnten werden die öffentlich-rechtlichen Sender aus Rundfunkgebühren finanziert, die geräteabhängig bezahlt und von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln eingezogen werden. Wer also einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss zahlen; als Höchstbetrag schlagen derzeit 17,98 pro Monat für TV-Besitzer zu Buche. Die Gebührenpflicht gilt neuerdings auch für internetfähige Computer und Handys, über die man ebenfalls TV- und Radio-Programme nutzen kann. Diese Einordnung ist aber umstritten und führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten.

Das neue Modell, das die Ministerpräsidenten ebenso wie das Kirchhof-Gutachten favorisieren, will weg von den Geräten. Künftig soll eine Gebühr pro Haushalt festgelegt werden. Wie hoch dann die Abgabe sein könnte, ist offen. Die Sender dringen darauf, dass dies nicht zu Mindereinnahmen führt. (dpa)

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