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ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG IM BUNDESTAG: Erfolgreiche Petition gegen Internetsperre

Die E-Petition gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie nimmt mit beinahe 78 000 Unterstützern die erste Hürde im Bundestag. Am 27. Mai findet im Wirtschafts-Ausschuss eine öffentliche Anhörung statt.

Die Gegner von Internetsperren haben erste Erfolge errungen. Zunächst hat die Onlinepetition gegen den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen die erforderliche Stimmenzahl – 50 000 – weit überschritten. Ab diesem Quorum muss sich der Petitionsausschuss damit beschäftigen. Am Mittwochabend hatte der Antrag auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bereits annähernd 78 000 Unterstützer gefunden.

Monika Griefahn, die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Kultur und Medien, teilte am Mittwoch mit, dass der Wirtschaftssausschuss des Bundestages für den 27. Mai eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Griefahn sagte: „Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.“ Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit der Internetsperre einen Großteil der Zugriffe auf pädophile Inhalte im Netz verhindern.

Die Gegner des Gesetzentwurfes argumentieren, die Pläne der Bundesregierung seien ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie gefährdeten dagegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit, heißt es in dem Antrag, der auf der Website des Bundestages steht. „Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die ,Sperrlisten’ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden“, heißt es in der Petition. Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, werde dabei überhaupt nicht infrage gestellt, „im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse“. Das Parlament müsse die vom Kabinett bereits beschlossenen Änderungen am Telemediengesetz stoppen. Joachim Huber

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