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Open Access: Nur langsam mehr Freiheit des Wissens

Ein Hacker lädt eine große digitale Bibliothek herunter. Ist das Diebstahl oder die Befreiung des Wissens? Auf jeden Fall eine Reaktion darauf, dass die Open-Access-Bewegung zehn Jahre nach ihren Anfängen nur langsam vorankommt.

Von Anna Sauerbrey

Folgt man der Anklageschrift, die das Distriktgericht von Massachusetts in der vergangenen Woche veröffentlicht hat, spielte sich die Sache wie folgt ab: Am 24. September 2010 marschiert ein charismatischer Nachwuchswissenschaftler mit strubbeligem Haar in einen Computerladen und kauft einen Acer Laptop. Später am Tag meldet er sich im Gebäude 16 des MIT, der berühmten technischen Hochschule in einem Vorort von Boston, mit diesem Laptop im Computernetzwerk der Uni an. In den folgenden Monaten loggt er sich unter dem Namen Gary Host über das Netzwerk der Uni immer wieder in die Datenbank „Jstor“ ein, eine der weltweit größten digitalen Bibliotheken. Mithilfe der Software „Keepgrabbing“, so meint der Staatsanwalt, lädt sich Host, der in Wirklichkeit Aaron Swartz heißt, massenhaft wissenschaftliche Artikel herunter, Hunderttausende, Millionen. Als das MIT und der Datenbankbetreiber bemerken, dass jemand gerade ihre ganze Bibliothek kopiert, versuchen sie, Swartz zu sperren. Ein technischer Wettlauf beginnt. Am Ende bricht Swartz sogar in einen gesicherten Serverraum im Keller des MIT ein, um weiter Dokumente herunterzuladen. Alles in allem, so der Staatsanwalt, habe Swartz 4,8 Millionen Artikel erbeutet, das entspricht etwa 13 000 Regalmetern. Nun ist er angeklagt, unter anderem wegen Computerbetrugs und „illegaler Aneignung von Informationen von einem gesicherten Computer“.

Die Frage ist nur: Was trieb ihn an? Swartz hätte es bequemer haben können. Zu der Zeit, als er mutmaßlich in „Jstor“ einbrach, war er Fellow am Ethik-Zentrum der Harvard-Universität und hätte die Datenbank von seinem Arbeitsplatz aus nutzen können. Harvard hat das kostenpflichtige Angebot abonniert.

Swartz ging es nicht darum, seinen Wissensdurst zu stillen. Sein Antrieb ist eher vergleichbar mit dem eines Tierschützers, der Kaninchen aus Versuchslaboren befreit. Er ist Teil der „Open-Access-Bewegung“, die sich für die freie Verfügbarkeit des Wissens im Internet einsetzt. Swartz selbst hat sich zu seinem Hacker-Kunststück nicht geäußert. Doch wer verstehen will, worum es der Bewegung geht, greift ohnehin am besten zu den Werken ihres Urvaters, des amerikanischen Jura-Professors Lawrence Lessig.

Aus der Sicht von Lessig ist der Eigentumsschutz für Wissen, wie er in Form des Urheberrechts festgeschrieben ist, ein Hemmnis auf dem Weg zu mehr Innovation und Kreativität. Wissen ist eine der wichtigsten Ressourcen der modernen Gesellschaft, schreibt Lessig, und diese Ressource sollte allen gehören und zugänglich sein. Das Urheberrecht wurde erfunden, um es Menschen zu ermöglichen, von geistiger Arbeit zu leben. Heute aber, so Lessig, begünstige es die Falschen, nämlich nicht die Autoren, sondern Verlage und andere Verbreiter von wissenschaftlichen Werken. Im Grunde aber seien diese Wissensmittler im digitalen Zeitalter überflüssig geworden, so Lessig. Drucker und Lieferketten würden nicht mehr gebraucht.

Lessigs Werke lesen sich als Streitschriften. Es gelte zu verhindern, dass die Strukturen der alten, analogen Welt mit ihren Knebelverträgen für Autoren und ihren Urheberrechtsanwälten Innovation im Netz zunichtemachen, bevor sie sich überhaupt richtig entfaltet hätten. „Der Kampf, der hier geführt wird, ist der Kampf zwischen Altem und Neuem“, schreibt Lessig 2001 in seinem Buch „The Future of Ideas“. Lessig und andere entwickelten als Gegenmittel eigene Lizenzen unter dem Namen „Creative Commons“. Sie ermöglichen es Autoren, selbst zu bestimmen, was die Nutzer mit ihren Werken tun dürfen, bis hin zur Verbreitung und Bearbeitung.

Heute, zehn Jahre später, hat Lessig seinen Arbeitsschwerpunkt gewechselt, er beschäftigt sich nun mit institutioneller Korruption. Dennoch gilt er der Open-Access-Bewegung noch immer als eine Art Messias. Er arbeitet inzwischen am Zentrum für Ethik in Harvard – jenem Institut, an dem Aaron Swartz gastierte, als er sich in „Jstor“ einhackte.

Dass Aktivisten wie Swartz zu radikalen Mitteln greifen, liegt vielleicht auch daran, dass sich die Open-Access-Bewegung gut zehn Jahre nach ihrer Entstehung tief im juristischen Unterholz verstrickt hat und nicht recht vom Fleck kommt. „Es hat sich etwas getan, aber die Entwicklung geht deutlich langsamer vonstatten als ich gedacht hatte“, sagt Till Kreutzer, ein Berliner Jurist, der sich für Open Access engagiert und als Sachverständiger die Reform des deutschen Urheberrechts begleitet. Tatsächlich nutzt die Wissenschaftsgemeinde die Möglichkeiten, unter freien Lizenzen zu publizieren und ihre Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit zugänglich zu machen, wenig. Zwar gibt es inzwischen gerade in den Naturwissenschaften auch Open-Access-Zeitschriften, die von der wissenschaftlichen Gemeinschaft gut akzeptiert werden. Immer noch treten aber nach Schätzungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 99 Prozent der Wissenschaftler ihre Rechte vollständig an Verlage ab. „Der Prozess steht noch am Anfang“, meint Anne Lipp, die bei der DFG für Literaturversorgung und Informationssysteme zuständig ist.

Das hat mehrere Gründe. Als Blockierer erweisen sich einerseits die Verlage und Mittler. Wie, das illustriert ein Fall, der mit dem Einbruch von Aaron Swartz in Verbindung steht. Wenige Tage, nachdem bekannt wurde, dass gegen Swartz Anklage erhoben wurde, veröffentlichte ein anderer Aktivist, Gregory Maxwell, 19 000 wissenschaftliche Artikel auf der Internetplattform Pirate Bay. Nach seinen Angaben sollen sie ebenfalls aus „Jstor“ stammen. Interessant an Maxwells Veröffentlichung ist, dass es sich dabei um sogenannte „gemeinfreie“ Texte handelt, also Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist. In Deutschland passiert das 70 Jahre nach Tod des Autors. Dennoch kosteten sie bei „Jstor“ etwas, bis zu 19 Dollar für einen Artikel aus einem Journal von vor 1923.

Möglich macht das die Vertragsfreiheit. Aus Sicht von Till Kreutzer wird diese Freiheit von Kaufverträgen oft genutzt, um die Gemeinfreiheit von Dokumenten faktisch wieder einzuschränken. Kreutzer sieht diese Praxis kritisch. „Daran, ob das in Deutschland überhaupt rechtlich zulässig ist, habe ich große Zweifel“, sagt er.

Der von Lawrence Lessig vorausgesagte „Kampf zwischen Alt und Neu“ tobt also tatsächlich – geführt mit spitzfindigen juristischen Mitteln. Doch als das personifizierte Böse taugen Anbieter wie „Jstor“ nicht. „Jstor“ ist eine gemeinnützige Organisation und wird von der wissenschaftlichen Gemeinschaft mitverwaltet. Zwar zahlen große Universitäten tatsächlich bis zu 50 000 Dollar im Jahr für ein Abonnement. Doch bietet Jstor kleineren Bibliotheken auch kostenfrei Zugang an. Darüber hinaus ist die Verbreitung digitaler Werke, anders als Lessig es darstellt, keineswegs kostenlos. Es entstehen Kosten für die Erfassung und Digitalisierung der Werke und für die Software, die sie verwaltet. Ambivalent wird das Unternehmen erst durch die Überschüsse, die „Jstor“ an die Verleger abführt. Diese wurden nach Auskunft einer Sprecherin in den letzten Jahren erhöht, weil die Stiftung inzwischen wirtschaftlich sehr erfolgreich ist, aber keinen Gewinn machen kann.

Die Hemmnisse für die freie Verfügbarkeit von Wissen liegen aber auch in den Gepflogenheiten der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Noch immer sind es die renommierten analogen Zeitschriften, die den größten „Impact“ haben, also vom Fachpublikum vorrangig wahrgenommen werden. Ein Lebenswissenschaftler, der Karriere machen will, muss nun einmal in Science, Nature oder Cell veröffentlichen. Das wissenschaftliche Publikationswesen befinde sich daher in einem Teufelskreis, meint Urheberrechtsexperte Kreutzer. „Die Wissenschaftler sind auf renommierte Wissenschaftsverlage angewiesen, bei denen die Autoren sehr viele Rechte abgeben.“

Einen möglichen Ausweg sehen sowohl die DFG als auch Till Kreutzer in der Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autoren. Nach einer Karenzzeit, etwa nach einem halben Jahr, sollen sie das Recht erhalten, ihr Werk auf anderen Wegen und zu anderen Bedingungen erneut zu veröffentlichen. Der Vorschlag hat gute Chancen, in die dritte Novelle des deutschen Urheberrechts einzugehen, die derzeit im Justizministerium vorbereitet wird. Ob er in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist allerdings noch unklar. Der Traum von Aaron Swartz, Gregory Maxwell und Lawrence Lessig, der Traum vom Menschheitswissen auf einen Klick, er arbeitet sich noch sehr mühsam durch das Dickicht der Ministerialbürokratie und Interessenkonflikte.

CREATIVE COMMONS (CC)

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons bietet verschiedene standardisierte Lizenzverträge an, die es Autoren ermöglichen, die Rechte an ihren Werken zu regeln. Die Lizenzen eignen sich für Software ebenso wie für Musik oder Bilder. Die Bedingungen zur Nutzung und Verbreitung sind abgestuft geregelt. Muss man bei der offensten Lizenz lediglich den Namens des Urhebers nennen, untersagen andere etwa die Bearbeitung oder kommerzielle Verbreitung.

THE PIRATE BAY

„The Pirate Bay“ ist die bekannteste Webseite zum kostenlosen Tausch von Musik-, Film- und Spiele-Dateien. Gerichte im In- und Ausland haben die 2003 gegründete Plattform auf Klagen verschiedener Rechteinhaber für illegal erklärt. Mehrfach wurden Betreiber, über deren Server der Datenverkehr lief, angewiesen, die Seite zu sperren. Bei „The Pirate Bay“ werden die Dateien nicht gespeichert, das Portal organisiert lediglich ihren Verkehr von Nutzer zu Nutzer. as

Die Magna Carta und asiatische Elefanten.

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