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Doris Heinze vor dem Hamburger Landgericht.

© dpa

Paukenschlag: Heinze-Deal kommt nicht zustande

Kein schnelles Ende im Drehbuchprozess. Verhandlung um die ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin geht nächste Woche weiter.

Die Überraschung blieb aus: Im Strafverfahren gegen die frühere NDR-Fernsehfilmchefin Doris Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue, der am Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg begann, kam ein Deal doch nicht zustande. Ihr Anwalt hatte eine Stellungnahme Heinzes angekündigt, die dann aber ausblieb. Nach dem Verlesen der Anklageschrift war die Verhandlung unterbrochen worden. Die Kammer zog sich mit der Staatsanwältin und den Verteidigern zu einem etwa einstündigen Gespräch zurück, um eine Übereinkunft zu schließen. Bereits 2011 sollte durch ein solches Gespräch das Verfahren abgekürzt werden, doch genau wie seinerzeit endete auch das Gespräch am Donnerstag ergebnislos.

Heinze steht wegen der sogenannten Drehbuch-Affäre vor Gericht. Sie hat dem NDR Drehbücher ihres Mannes unter einem Pseudonym untergeschoben. Unter dem Pseudonym „Marie Funder“ platzierte Heinze zudem zwei selbst verfasste Drehbücher. Heinze war unter anderem für Produktionen wie den Hamburger „Tatort“ oder „Polizeiruf 110“ verantwortlich.

Nachdem der Deal nicht zustande kam, brachte Heinzes Verteidigung einen Antrag gegen die derzeitige Besetzung des Gerichtes ein. Die Kammer sei mit zwei Berufsrichtern unterbesetzt, es seien mindestens drei notwendig, hieß es zur Begründung. Der Antrag umfasst 133 Seiten, die das Gericht bis zum nächsten Verhandlungstag am 13. Juli prüfen will. Erst nach dem Beschluss der Kammer über diesen Antrag können die Beweisaufnahme eröffnet und erste Zeugen vernommen werden.

Vor dem Arbeitsgericht hatten der NDR und Heinze vor zwei Jahren einen Vergleich geschlossen. Dabei einigten sich beide Seiten darauf, dass das Arbeitsverhältnis von Heinze ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im September 2009 endete. Zu Unrecht erhaltene Honorare zahlte Heinze an den öffentlich-rechtlichen Sender zurück. dapd/Tsp

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